Schlichtungsstelle Luftverkehr: Chaos ist programmiert
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Schlichtungsstelle Luftverkehr: Chaos ist programmiert
Zum heute beschlossenen Gesetzentwurf für eine Schlichtungsstelle für den Luftverkehr erklären die verbraucherpolitische Sprecherin Elvira Drobinski-Weiß und der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Heinz Paula:
Dafür sind wir nicht zuständig ? diese Antwort werden Verbraucherinnen und Verbraucher häufig bekommen, wenn sie bei Problemen mit ihrer Flugreise versuchen, eine Schlichtungsstelle zu erreichen.
Denn die Bundesregierung schlägt in ihrem Entwurf drei verschiedene Schlichtungsstellen allein für den Luftverkehr vor: Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP), an der bisher schon einige ausländische Luftverkehrsunternehmen beteiligt waren, eine Schlichtungsstelle, die jetzt von deutschen Luftfahrtunternehmen auf freiwilliger Basis neu gegründet werden soll und eine behördliche Schlichtungsstelle für Probleme mit Luftverkehrsunternehmen, die den beiden anderen Schlichtungsstellen nicht freiwillig beitreten. Das Chaos der Zuständigkeiten ist also programmiert.
Wir fordern dagegen eine verkehrsträgerübergreifende Schlichtungsstelle, an die sich Reisende bei allen Problemen mit ihrer Bahn-, Flug- oder Busreise wenden können. Hierzu hätte die Bundesregierung nach dem Vorbild der Schlichtungsstelle Energie die Unternehmen gesetzlich zur Teilnahme verpflichten müssen. Mit SÖP steht gibt es bereits eine erfahrene und kompetente Schlichtungsstelle hierfür.
Der Gesetzentwurf führt nicht nur zu einem Durcheinander der Anlaufstellen. Schlimmer noch: Bei Ärger mit Internetbuchungen, Stornogebühren, Pauschalreisen oder für Beträge unter zehn Euro ist die Schlichtungsstelle erst gar nicht zuständig. Eine Folge: Viele Fluggesellschaften werden weiterhin ungestraft für die Buchung mit einer gängigen Kreditkarte 9,90 Euro verlangen.
Darüber hinaus könnte die Schlichtung für Verbraucherinnen und Verbraucher sogar noch kostenpflichtig werden. Die Bundesregierung hält sich in ihrem Gesetzentwurf die Möglichkeit offen, Kosten von bis zu 20 Euro auf die Verbraucherinnen und Verbrauchern abzuwälzen.
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Datum: 04.07.2012 - 14:15 Uhr
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