Beim Nachnamen sind rechtliche Grenzen gesetzt

Beim Nachnamen sind rechtliche Grenzen gesetzt

ID: 676110

Liberale Handhabe bei Vornamen / strenge Regeln für den Nachnamen



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(firmenpresse) - WelcherName.de Infopost 008/2012, Baden-Baden, 09.07.2012

Die deutschen Einwohnermeldebehörden fahren in den letzten Jahren bei Vornamen einen zunehmend liberalen Kurs. Bei den Nachnamen hingegen gibt es strikte gesetzliche Regelungen. "Während heute Vornamen genehmigt werden, die vor Jahren noch undenkbar waren, läuft eine Liberalisierung bei den Nachnamen schleppend voran", so Andreas Bippes M.A. vom großen Verzeichnis für Kindernamen www.welchername.de.

Zum derzeitigen gesetzlichen Rahmen:

Vor der sogenannten "Eherechtsreform" im Jahr 1976 wurde der Name des Mannes stets Familienname. Heute haben die Eheleute ein Wahlrecht bei der Wahl des Nachnamens. Bei der standesamtlichen Eheschließung sollen beide Partner zwar einen der beiden Nachnamen zum Familiennamen bzw. Ehenamen bestimmen. Das Gesetz lässt aber zu, dass auch kein Ehenamen bestimmt wird und die bisherigen Namen einfach weiter geführt werden. Darüber hinaus besteht für denjenigen, der einen Ehenamen annimmt, die Möglichkeit, seinen bisherigen Namen oder Geburtsnamen mit Bindestrich voranzustellen oder auch anzuhängen. Maximal zwei Namen dürfen geführt werden.

Interessant wird es, wenn einer der Ehepartner kein deutscher Staatsangehöriger ist. In diesem Fall können die Ehepartner den Nachnamen auch nach den gesetzlichen Bestimmungen des Landes regeln, dem der ausländische Partner angehört.

Tragen beide Ehepartner weiterhin ihren Namen oder Geburtsnamen, dann müssen sie für den Fall, dass sie Nachwuchs bekommen, innerhalb eines Monats nach der Geburt den Nachnamen des Kindes beim Standesamt angeben. Für den Fall, dass sich die Eltern nicht entscheiden können, trifft das Familiengericht eine Entscheidung. Ein Doppelname, der in diesem Fall naheliegend wäre und in vielen Ländern auch vorgesehen ist, lässt sich in Deutschland nicht realisieren. "Experten gehen davon aus, dass in Zukunft auch auf diesen Gebiet europäische Harmonisierungen stattfinden werden. Man darf also auf die Entwicklungen gespannt sein", so Andreas Bippes abschließend.




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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 09.07.2012 - 07:45 Uhr
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