Das Amt wird zum Adresshändler

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ID: 676251

Bundestag beschließt neues Meldegesetz



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(firmenpresse) - WelcherName.de Infopost 010/2012, Baden-Baden, 09.07.2012

Ämter sollen künftig Namen und Information der Bürgerinnen und Bürger an Werbefirmen und Adresshändler verkaufen dürfen. Der Bundestag hat das mit dem neuen Meldegesetz so beschlossen. Die Gegner der Reform rüsten auf. Der Protest organisiert sich. Selbst die Verbraucherministerin des Bundes, Ilse Aigner (CSU), distanziert sich von der Reform des Meldegesetzes.

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz hat der schwarz-gelben Koalition vorgeworfen, mit dem Gesetz "Klientelpolitik" zu betreiben. Die Reform sei ein Geschenk für die Werbewirtschaft, so Peter Schaar am heutigen Montag im Deutschlandfunk. Die Opposition aus SPD und Grünen wollen das Gesetz im Bundesrat stoppen.

Doch was steckt hinter der Reform des Meldegesetzes? www.WelcherName.de, das große Verzeichnis für Namen, hat genau hingeschaut:

Der Deutsche Bundestag hat die "Fortentwicklung des Meldewesens" am 28.6.2012 mit den Stimmen der Regierungskoalition verabschiedet. Die Reform wurde notwendig, nachdem im Zuge der Föderalismusreform 2006 das Melderecht von den Ländern auf den Bund übergegangen ist.

Die Abstimmung fand gerade einmal fünf Minuten nach Anpfiff des EM-Halbfinalspiels Deutschland gegen Italien statt. Nur wenige Abgeordneten saßen im Plenum. Die Reden wurde zu Protokoll gegeben. Gesetzeskraft hat die Reform dennoch. "Ein Schelm, wer Böses dabei denkt", so Andreas Bippes von WerlcherName.de

Die Frage ist, welche Information unter welchen Bedingungen von den Ämtern an Dritte weitergegeben werden dürfen. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Bürgerinnen und Bürger der Herausgabe ihrer Daten zustimmen müssen. Doch diese Regelung wurde von CDU, CSU und FDP im Innenausschuss des Bundestages gekippt. Jetzt heißt es in der neuen, so beschlossenen Fassung des Meldegesetzes, dass die Daten grundsätzlich weiter gegeben werden dürfen. Der Betroffene muss nun aktiv werden. Die Bürgerinnen und Bürger müssen der Weitergabe ausdrücklich widersprechen.


Führt jedoch ein Adresshändler den Namen eines Bürgers bereits in seiner Datenbank, dann kann er nach der neuen Gesetzlage, die noch durch den Bundesrat muss, aktuelle Informationen einfach anfordern. Das Amt wird ihm dann Auskunft erteilen - ob der Bürger will oder nicht.

Die Redaktion von WelcherName.de meint: "Der Staat muss in Zeiten, in denen der Datenschutz ohnehin in Gefahr ist, mit einem guten Beispiel voran gehen. Ämter dürfen nicht zu Adresshändlern werden. Der Staat muss die Privatsphäre seiner Bürger schützen."


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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 09.07.2012 - 10:20 Uhr
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