Ferienjobs ohne Sozialabgaben (AUDIO)
ID: 676548
Wer in den Sommerferien arbeiten will, überlegt es sich oft zwei
Mal, ob sich so ein Ferienjob bei hohen Sozialabgaben überhaupt
lohnt. Viele wissen z.B. gar nicht, ob man
sozialversicherungspflichtig ist oder nicht. Dirk von der Heide von
der Deutschen Rentenversicherung Bund weiß mehr:
O-Ton: 21 Sekunden
Wer nur eine "kurzfristige" Beschäftigung ausübt, beispielsweise
ein Job in den Sommerferien, der muss keine
Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, egal wie hoch der Verdienst
auch ist. Kurzfristig heißt in diesem Fall, dass nicht länger als
zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Jahrgearbeitet wird. Dass es nicht
mehr wird, muss allerdings von vornherein festgelegt werden.
Dauert die Tätigkeit aber länger an, gibt es nur wenige Ausnahmen
von der Versicherungspflicht:
O-Ton: 16 Sekunden
Versicherungsfrei sind dann nur Minijobs. Wer also außerhalb der
Ferien regelmäßig arbeiten will, darf das ganze Jahr über monatlich
bis zu 400 Euro verdienen und muss keine Rentenversicherungsbeiträge
bezahlen. Es wird dann nur eine Pauschale für die Renten- und
Krankenversicherung gezahlt, die der Arbeitgeber übernimmt.
Wer mehr über das Thema wissen will, kann sich an die gesetzliche
Rentenversicherung wenden:
O-Ton: 17 Sekunden
Unsere Mitarbeiter geben am kostenlosen Servicetelefon gerne
Auskunft zum Thema Ferienjobs und Sozialversicherung. Die
Telefonnummer lautet: 0800 1000 48 00. Informationen findet man auch
im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
Mitarbeiter in den Auskunfts- und Beratungsstellen beantworten
ebenfalls alle wichtigen Fragen.
ACHTUNG REDAKTIONEN:
Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio@newsaktuell.de.
Pressekontakt:
Pressekontakt:
Deutsche Rentenversicherung Bund, Dr. Dirk von der Heide, Telefon:
030 865-89178, Fax: 030 865-27379, E-Mail: dirk.heide@drv-bund.de
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Datum: 09.07.2012 - 13:44 Uhr
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