Rheinische Post: Meldegesetz regt auf
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verständlich: Es darf nicht sein, dass Meldebehörden die persönlichen
Daten ahnungsloser Bürger an Adresshändler weitergeben, ohne dass die
Betroffenen vorher eingewilligt haben. Könnten die Bürger der
Weitergabe der Daten nur widersprechen, wie es bisher im Gesetz
vorgesehen ist, dürften viele, die das Treiben der Behörden nicht
immer minuziös verfolgen, wichtige Fristen verpassen. Ihre Daten
kämen dann ungewollt in fremde Hände. Es ist gut, wenn der Bundesrat
das missglückte Gesetz nach der Sommerpause wieder ändert, das Union
und FDP weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit durch den
Bundestag bugsiert haben. Doch mancher Kritiker ist auch
scheinheilig: Es war die CSU, auf deren Drängen das von der
Bundesregierung formulierte Gesetz im Nachhinein entscheidend
gelockert wurde. Der bayerische Ministerpräsident und CSU-Chef Horst
Seehofer sollte jetzt nicht so tun, als wisse er davon heute nichts
mehr. Auch SPD und Grüne sollten sich lieber an die eigene Nase
fassen: Das rot-grün regierte NRW zum Beispiel hat bisher gar keine
Regelung für die Weitergabe von Meldedaten. Schon das Gesetz in
seiner jetzigen Form würde hier den Datenschutz stärken.
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Datum: 09.07.2012 - 19:22 Uhr
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