Finanzamt erkennt nur leserliche Fahrtenbücher an
In Zeiten, in denen der Unterhalt eines Fahrzeugs immer kostspieliger wird, ist es für zahlreiche Arbeitnehmer eine willkommene Option, dass Firmenwagen zur Verfügung stehen, die auch für private Zwecke genutzt werden dürfen. Bei der Überlassung eines Firmen Pkws zur privaten Nutzung liegt ein geldwerter Vorteil vor, der zum steuerpflichtigen Arbeitslohn zählt und versteuert werden muss. Dafür gibt es grundsätzlich zwei Methoden: zum einen die 1-%-Regelung und zum anderen die Fahrtenbuchmethode. Worauf bei der Letzteren zu achten ist, damit sie vom Finanzamt für gültig erklärt wird, erklärt der Steuerberater Körnig aus Mannheim.
Für welche der beiden genannten Methoden man sich entscheidet, hängt vor allem von dem privaten Nutzungsanteil ab. Für die Führung des Fahrtenbuches gilt grundsätzlich, dass es lückenlos und zeitnah geführt werden muss. Weiterhin muss es sämtliche zurückgelegten Fahrten dokumentieren und belegen, welche Fahrten wann und zu welchem Zweck unternommen wurden. Wird das Fahrtenbuch nicht pflichtgemäß geführt, kann das Finanzamt die pauschale Besteuerung zugrunde legen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat außerdem kürzlich deutlich gemacht (Beschluss vom 14. März 2012; Az. VIII B 120/11), dass die Lesbarkeit der Eintragungen gegeben sein muss, damit eine Anerkennung stattfinden kann. Sonst stuft das Finanzamt das Fahrtenbuch als steuerlich unwirksam ein und lässt es nicht gelten. Das bedeutet, dass jeder Fahrtenbuchführer beim Eintragen Sorgfalt walten lassen muss. Auch wenn man von der Lesbarkeit der eigenen Schrift überzeugt ist, gilt das Finanzamt als alleinige Richtlinie.
Für ausführliche Informationen steht der Steuerberater Körnig aus Mannheim jederzeit zur Verfügung.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Pressekontakt
Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig
O 4 , 5
68161 Mannheim
Tel. 0621 10069
Fax. 0621 13358
E-Mail: koernigjd(at)t-online.de
Homepage: www.stb-koernig.de
Datum: 12.07.2012 - 14:41 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 679308
Anzahl Zeichen: 1823
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jürgen-Dieter Körnig
Stadt:
Mannheim
Telefon: 0621-10069
Kategorie:
Steuerberatung
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 550 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Finanzamt erkennt nur leserliche Fahrtenbücher an"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Der Wechsel in die PKV ist 2017 ab einem Jahreseinkommen von über 57.600 Euro möglich. Bei der privaten Krankenversicherung locken niedrigere Beiträge und eine bessere medizinische Versorgung. Die Beitragskosten richten sich nach Eintrittsalter, Leistungsumfang und Gesundheitsstatus. Wichtig ist
Deutschland: Vorreiter für schadstoffarme Fahrzeuge? ...
Die Vorzeichen hat die Bundesregierung richtig eingestellt: Jeder möchte ein Auto, das weniger Emissionen freisetzt und die Umwelt nicht belastet. Sämtliche Komponenten im Zusammenhang mit der Einführung der Pkw-Maut bedürfen der Zustimmung. Das Votum der Länder ist noch nicht vollzogen. Autofa
Der Pkw-Unfall auf dem Weg zur Arbeit als steuerliche Variante ...
Interessant für sämtliche Arbeitnehmer ist die Information, dass die Kosten bei einem Verkehrsunfall auf dem Weg zum oder vom Arbeitgeber nach Hause als Werbungskosten abgesetzt werden können. Als Kosten zählt der durch den Unfall entstandene Aufwand, soweit er nicht durch den Arbeitgeber, den U
Weitere Mitteilungen von Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig
Fahrten zur Vollzeit Bildungsmaßnahme nun in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar ...
Bisherige Rechtssprechung Bisher hat der Bundesfinanzhof sämtliche Bildungseinrichtungen als regelmäßige Arbeitsstätte angesehen. Dies hatte zur Folge, dass nur die einfache Fahrt zwischen Wohnung und Bildungsstätte steuerlich geltend gemacht werden durfte. Also genau so, wie bei Arbeitnehme
Wann und warum das Finanzamt eine Außenprüfung veranlasst ...
Rechtzeitige Vorankündigung Eine Außenprüfung ist grundsätzlich jederzeit zulässig und kann daher vom zuständigen Finanzamt immer angeordnet werden. Diese Anordnung wird dem Unternehmer rechtzeitig mitgeteilt. Der Beginn der Prüfung wird normalerweise zwischen dem Unternehmer und dem Fi
Umzugskosten aus betrieblichem Anlass sind als Werbungskosten absetzbar ...
Folgende Umzugskosten sind unter anderem absetzbar Steht ein Umzug an, weil der Arbeitsplatz verlegt wird, wird die Arbeitsstelle gewechselt oder reduziert sich die Fahrtzeit pro Tag durch den Umzug täglich um mindestens eine Stunde, können die Kosten steuerlich gelten gemacht werden. Wichtig
Betriebswirtschaftliche Beratung für Heilberufe ermöglicht ökonomische Praxisführung ...
Analyse im Vorfeld - für planbaren unternehmerischen Erfolg Ziel einer betriebswirtschaftlichen Beratung ist es, zu einer ökonomischen Praxisführung zu verhelfen, um so den wirtschaftlichen Erfolg zu sichern. Eine betriebswirtschaftliche Beratung ist nicht nur vor einer Praxisgründung von Wi




