Ohoven: Zwangsanleihen sind ein Fall für Karlsruhe
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Ohoven: Zwangsanleihen sind ein Fall für Karlsruhe
Zwangsanleihen sind ökonomisch unsinnig und zudem verfassungsrechtlich bedenklich. Im Mittelstand ist das Vermögen in aller Regel im inhabergeführten Betrieb gebunden. Wenn Liquidität zwangsweise entzogen wird, schadet das der Konjunktur. Großunternehmen können Zwangsabgaben durch Verlagerung ins Ausland entgehen oder zumindest mit Abwanderung drohen. Diese Möglichkeit haben unsere traditionell in der Region verwurzelten Klein- und Mittelbetriebe nicht.
Bevor Betrieben und Bürgern hierzulande zusätzliche Lasten zur Euro-Rettung aufgebürdet werden, sollten die Regierungen der EU-Schuldenstaaten konsequent ausstehende Steuern eintreiben. Befürworter einer Zwangsanleihe sollten sich zudem daran erinnern, dass Karlsruhe 1984 eine geplante Investitionshilfeabgabe zur Förderung des Wohnungsbaus für verfassungswidrig erklärt hatte. Kommt es zu wie auch immer gearteten Zwangsanleihen, werden wir daher das Bundesverfassungsgericht anrufen.
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Datum: 16.07.2012 - 14:40 Uhr
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