Bekannte Versender:Änderungen bei Online-Informationen des LBA
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) stellt mit sofortiger Wirkung die Veröffentlichung der Liste aller zugelassenen Reglementierten Beauftragten ein. Für den Einblick in die EG-Datenbank benötigen Luftfrachtversender eine LBA-Zertifizierung als Bekannter Versender.
Hintergrund ist die Neuregelung der Luftsicherheitsvorschriften zum März 2013. Luftfracht-Versender, die bis dahin keine Zulassung als Bekannter Versender durch das LBA erwirkt haben, verlieren ab dann ihren Status. Im Sinne der "sicheren Lieferkette" müssen Frachtstücke ab dem Stichtag weitgehende Sicherheitsüberprüfungen durchlaufen - Verzögerungen und zusätzliche Kosten sind programmiert. Für die LBA-Zulassung als Bekannter Versender gilt es für Luftfrachtversender einige Hürden zu nehmen. Voraussetzungen sind ein anerkanntes Luftsicherheitsprogramm und entsprechend geschultes Personal. So benötigt der jeweilige Luftsicherheitsbeauftragte des Unternehmens beispielsweise einen Nachweis über eine erfolgreich absolvierte 35h-Schulung. Für das gesamte Personal mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht ist eine sogenannte vierstündige 3+1-Schulung vonnöten. Die 35h-Schulung ist ebenfalls für Sicherheitsbeauftragte von Reglementierten Beauftragen und Lieferanten sowie von Bekannten Lieferanten vorgesehen. Voraussetzung für die Teilnahme an der 35h-Schulung ist eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes. Weitere Informationen zur LBA-Zulassung als Bekannter Versender bis hin zur individuellen Beratung bekommen Interessierte auf der Internet-Seite www.bekannter-versender.de.
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Datum: 16.07.2012 - 16:10 Uhr
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