Grundsätze unserer Verfassung gelten für alle Menschen in Deutschland

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Grundsätze unserer Verfassung gelten für alle Menschen in Deutschland



(pressrelations) -
Im Vorfeld der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am Mittwoch, den 18. Juli, zum Asylbewerberleistungsgesetz erklären Claudia Roth, Bundesvorsitzende, und Markus Kurth, Sprecher für Sozialpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN:

"Die Grundsätze unserer Verfassung gelten für alle Menschen in Deutschland. Das Asylbewerberleistungsgesetz ist diskriminierend und mit der Menschenwürde nicht zu vereinbaren. Es ist inakzeptabel, wenn Leistungen für Asylsuchende nur rund zwei Drittel der Leistungen für Sozialhilfeempfänger betragen und die medizinische Versorgung von Asylsuchenden und Geduldeten auf die unabweisbar notwendige Behandlung ?akuter Schmerzzustände? beschränkt wird. Wir fordern deshalb schon seit Jahren die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Dass die Bundesregierung zwar bereits im November 2010 öffentlich eingestanden hatte, dass Leistungssätze des Asylbewerberleistungsgesetzes verfassungswidrig sind, aber dagegen nichts unternommen hat, ist bezeichnend und beschämend zugleich. Nun muss das Bundesverfassungsgericht erneut die Arbeit der Bundesregierung übernehmen und die Leistungen für Asylsuchende neu berechnen. Mit der Entscheidung kann das Gericht klarstellen, dass die Grundsätze unserer Verfassung uneingeschränkt für alle Menschen in Deutschland gelten."


PRESSEDIENST BUENDNIS 90/DIE GRUENEN
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Datum: 17.07.2012 - 14:49 Uhr
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