Lausitzer Rundschau: Böses Blut aus Bayern
Freistaat wird gegen Länderfinanzausgleich klagen
ID: 682435
den Verschwendern in den Rachen - eine Debatte nach diesem Muster
läuft nicht nur im Euro-Raum, sondern auch innerhalb Deutschlands.
Und zwar schon lange. Es geht um den Länderfinanzausgleich, den die
reichen "Geberländer" Bayern, Hessen und Baden-Württemberg nicht erst
seit der gestern beschlossenen Verfassungsklage des Münchener
Kabinetts immer wieder kritisieren. Dass die Angriffe in Wahlkämpfen
stets zunehmen, ist auffällig, aber noch kein Gegenargument. Es ist
das gute Recht jedes Politikers, seinem Bürger zu erzählen, er
verhindere, dass sein Geld in Fässer ohne Boden fließe. Heißen sie
Griechenland, Italien oder Berlin. Sein Geld? Das Argument lässt sich
auch innerhalb eines Bundeslandes wie Bayern benutzen, und dann sieht
man sofort, wie verkürzt es ist. Wenn die reiche Münchener Gegend
sich weigern würde, für Franken und den Bayerischen Wald mit zu
zahlen, wäre bald Schluss mit der Herrlichkeit des Freistaates. Wenn
man ein Bundesland sein will, muss der Reiche eben für den Armen
mithaften. Genauso ist es in einer Nation und auch in einem Europa.
Das Prinzip galt übrigens auch immer andersherum: Bayern war bis 1992
Nehmerland im Länderfinanzausgleich, von Münchener Klagen dagegen ist
nichts bekannt. Bayern wäre nichts geworden ohne diese gemeinsame
Nation Deutschland. Weder die Rüstungsaufträge und mit ihnen manche
Zukunftsindustrie, noch die Olympischen Spiele hätte es bekommen. So
zu tun, als schaffe man alles alleine, bloß weil man gerade stark
ist, ist ein Trugschluss. Das alles spricht freilich nicht gegen
Korrekturen am Länderfinanzausgleich, nicht dagegen, in ihm mehr
Leistungs- und Sparanreize für die Nehmer zu setzen und den Gebern
mehr zu belassen. Denn es haben sich mit den Jahren Unwuchten
ergeben, was schon daran erkennbar ist, dass das System praktisch nur
noch von drei Ländern finanziert und überproportional von Berlin
genutzt wird. 2019 steht der gesamte innerstaatliche Finanzausgleich
sowieso zur Neuverhandlung an. Dann läuft der 2001 auch mit
CSU-Stimmen beschlossene Solidarpakt II aus. Spätestens 2017 werden
die Verhandlungen darüber beginnen. Warum man diese fünf Jahre nicht
noch abwarten kann, hat wirklich nur mit dem anstehenden
Landtagswahlkampf zu tun. Die angekündigte Klage ist deshalb
unsinnig, sie schafft nur böses Blut zwischen den Ländern. Horst
Seehofer muss das Wasser ziemlich hoch stehen.
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Datum: 17.07.2012 - 20:56 Uhr
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