Gericht rügt Stromstudie von AT Kearney

Gericht rügt Stromstudie von AT Kearney

ID: 683757

Bei Billigstrom-Untersuchung fehlt laut Gericht die Beschäftigung mit einer"Vielzahl von wichtigen, ergebniswirksamen, sich aufdrängenden Fragen"



(firmenpresse) - (ddp direct) Bonn. Das Landgericht Bonn sieht in einer Stromstudie der Unternehmensberatung A.T. Kearney gravierende Mängel. Unter anderem hatten sich Verbraucherschützer und Journalisten auf diese Untersuchung berufen. Die Studie der Unternehmensberatung, die nach eigenen Angaben für internationale Energiekonzerne tätig ist, hatte insbesondere die Erfolgschancen von unabhängigen Energieanbietern in Frage gestellt.

Nach Auffassung des Gerichts enthalte die Studie in nur begrenztem Maß Inhalte, aus denen sich valide Äußerungen über konkrete Anbieter herleiten ließen. Die A.T. Kearney-Studie war erstmals im September 2009 veröffentlicht worden, nur kurze Zeit nachdem die Liberalisierung des Strommarktes endlich in Gang gekommen war und immer mehr Kunden zu günstigen Anbietern wechselten. Teilweise war die Studie genutzt worden, um vor neuen Stromanbietern, die den Kunden meist günstigere Stromangebote unterbreiten, zu warnen.

Unter anderem der seit 2003 aktive Stromversorger FlexStrom wehrte sich nun gegen Negativdarstellungen von Verbraucherschützern, die sich auf die fragwürdige Studie beriefen. Und bekam Recht. Das Landgericht kommentierte die A.T. Kearney-Studie wie folgend:

Auch beschäftigt sich die Studie mit der angeblichen Unprofitabilität von Diskountanbietern bestenfalls kursorisch. Das Thema wird konkret nur auf vier Seiten behandelt, die in der Gestaltung Powerpoint-Folien entsprechen und somit nur in begrenztem Maß Inhalte enthalten. Verlässliche Angaben zu dem Geschäftsmodell der Verfügungskläger [FlexStrom sowie ein weiterer Energieversorger] sind dem nicht entnehmbar.

Weiter heißt es: Eine Vielzahl von wichtigen, ergebniswirksamen, sich aufdrängenden Fragen behandelt die Studie gar nicht.

Selbst die Beschaffungspreise der Stromdiscounter seien nicht korrekt angegeben: Soweit die Studie davon ausgeht, dass Strombezugskosten aufgrund von Mittelwerten an der Strombörse EEX zu beurteilen sind, fehlt jegliche Angabe dazu, warum dieser Mittelwert für die Verfügungskläger [FlexStrom sowie ein weiterer Energieversorger] einschlägig sein soll. Ausführungen zu den Beschaffungsstrategien der Verfügungskläger [FlexStrom sowie ein weiterer Energieversorger] enthält die Studie ausdrücklich nicht. Es ist gerichtsbekannt, dass ein Großteil des Stroms in Deutschland nicht über die EEX gehandelt wird.



Insbesondere die großen Energiekonzerne haben ein Interesse an hohen Börsenpreisen und treten an der Börse gleichzeitig als Käufer und Verkäufer auf. Unabhängige Anbieter wie FlexStrom haben hingegen ein Interesse an niedrigen Preisen, um für ihre Kunden möglichst günstig einzukaufen. Auch zu weiteren naheliegenden Überlegungen erhält die Studie jedoch keinerlei Ausführungen, heißt es in dem am 29. Juni 2012 verkündeten Urteil des Landgerichts Bonn.

Landgericht Bonn, Aktenzeichen 1 O 27/12
Download: www.flexstrom-presse.de/wp-content/uploads/2012/07/Landgericht_Bonn_Az_1O2712_29062012.pdf


Shortlink zu dieser Pressemitteilung:
http://shortpr.com/0d757s

Permanentlink zu dieser Pressemitteilung:
http://www.themenportal.de/energie/gericht-ruegt-stromstudie-von-at-kearney-59169
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

-



PresseKontakt / Agentur:

FlexStrom Aktiengesellschaft
Dirk Hempel
Reichpietschufer 86-90
10785 Berlin
presse(at)FlexStrom.de
030-214998470
http://www.FlexStrom-Presse.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Wie geht es weiter mit der Windenergie? ET Solar erhält Gütesiegel des IMQ
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 19.07.2012 - 11:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 683757
Anzahl Zeichen: 3904

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dirk Hempel
Stadt:

Berlin


Telefon: 030-214998470

Kategorie:

Energie & Umwelt


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 377 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Gericht rügt Stromstudie von AT Kearney"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

FlexStrom Aktiengesellschaft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Ostern: Energieeffizient Eier kochen ...

(ddp direct) Wenn ganz Deutschland Ostereier kocht, kostet das den Jahresverbrauch einer ganzen Kleinstadt. Das hat der unabhängige Stromanbieter FlexStrom berechnet. Doch jeder Haushalt kann dazu beitragen, den Energieverbrauch fürs österliche Ei ...

Investitionen in Netze belasten Stromkunden ...

(ddp direct) Millionen Haushalten in Deutschland drohen zusätzliche Belastungen. Das liegt an den steigenden Strompreisen. Neben den Abgaben für Ökostrom belasten nun auch Investitionen in die Netze den Strompreis der Verbraucher. Teilweise erhöh ...

Alle Meldungen von FlexStrom Aktiengesellschaft


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z