Enttäuschende Rechtsprechung in Straßburg

Enttäuschende Rechtsprechung in Straßburg

ID: 683843

DGHS erneuert Forderung, dassÄrzten die Verschreibung von suizidgeeigneten Medikamenten möglich sein sollte



(firmenpresse) - Als "Enttäuschung" für viele Schwerstkranke bezeichnet es Elke Baezner, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V., dass heute vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg kein wirkliches Grundsatzurteil verkündete wurde. Die Frage, ob das Verhalten der deutschen Behörden mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist, wurde nicht geklärt.

In dem verhandelten Fall (Az. 497 / 09) war eine Frau aus Braunschweig nach einem häuslichen Unfall halsabwärts gelähmt und hatte sich in Deutschland um Überlassung des Medikaments Natrium-Pentobarbital in tödlicher Dosis bemüht, um eigenverantwortlich auf humane Weise den Freitod zu suchen. Die Frau hatte beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte das Medikament nicht erhalten, war bis zum Bundesverfassungsgericht gezogen - erfolglos. Schließlich wählte sie im Jahr 2005 die Freitodbegleitung bei einer Schweizer Sterbehilfeorganisation. Der Witwer reichte nach ihrem Tod Klage wegen Verletzung der Menschenrechte beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Er berief sich auf Verletzung des Punkt 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, in dem die Unverletzlichkeit der Privatsphäre festgeschrieben ist.

Elke Baezner: "Das Vorgehen der deutschen Behörden und Gerichte damals zeigt meines Erachtens die Unmenschlichkeit unseres Systems in Deutschland auf. Hätte der Arzt von Frau Koch die Möglichkeit gehabt, ihr legal und offen mit einem geeigneten Medikament zu einem friedlichen, sanften und raschen Tod zu verhelfen, wäre die Reise in die Schweiz, eine Zumu-tung unter diesen Umständen, nicht nötig gewesen." Denkbar wäre im vorliegenden Fall auch ein Behandlungsabbruch, also eine erlaubte passive Sterbehilfe, gewesen. Studien aus Belgien, Holland, Luxemburg, aus Oregon und Washington und v.a. aus der Schweiz beweisen, so Baezner, dass der kontrollierte Zugang zu geeigneten Medikamenten keinen slippery slope, keinen Druck auf die Alten und Kranken ausgelöst hat, sondern im Gegenteil diese Sicherheit die Kranken beruhigt. In den Niederlanden ist die Zahl der Sterbehilfe-Fälle nach Inkrafttreten eines entsprechenden Gesetzes sogar gesunken.



Elke Baezner: "Eine entsprechende Ausnahmeregelung im deutschen Betäubungsmittelgesetz muss es künftig einfach geben, weil es mit den Möglichkeiten der Palliativpflege nicht getan ist. Verzweifelte Menschen, die ihren Krankheitszustand einfach nicht mehr mit ihrem eigenen Würde-Empfinden in Einklang bringen können, werden sonst auch weiterhin gezwungen sein, grausame Suizidmethoden zu wählen oder sich an eine Schweizer Sterbehilfeorganisation wenden." Die DGHS plädiert dafür, dass Schwerst- und Sterbenskranken die Möglichkeit einer ärztlichen Freitodhilfe, die klaren Sorgfaltskriterien genügt, offensteht. Ärzte, die eine solche Hilfe mit ihrem Gewissen vereinbaren können und geeignete Medikamente verschreiben, dürfen keine Strafverfolgung oder Repressalien der Ärztekammern befürchten.


Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN (DGHS) e.V.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit älteste und größte Patientenschutzorganisation in Deutschland. Sie versteht sich seit ihrer Gründung im Jahr 1980 als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens und des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen. Ziel ihrer Arbeit ist, dass Artikel 1 GG, die unantastbare Würde des Menschen, auch im Sterben gewahrt bleibt. ... damit das Leben bis zuletzt human bleibt!




PresseKontakt / Agentur:

Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V.
Wega Wetzel
Kronenstr. 4
10117 Berlin
wega.wetzel(at)dghs.de
030-21222337-22
http://www.dghs.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Great Panther Silver Ltd. gibt Veränderungen im Management bekannt Love is in the Air - Der Traumpartner wartet im Netz (AUDIO)
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 19.07.2012 - 13:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 683843
Anzahl Zeichen: 3170

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Claudia Wiedenmann M.A.
Stadt:

Berlin


Telefon: 030-21222337-0

Kategorie:

Vermischtes


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 381 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Enttäuschende Rechtsprechung in Straßburg"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

DGHS erwartet Engagement für Selbstbestimmung ...

Von dem soeben vereidigten Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erwartet die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. ein klares Bekenntnis zum Selbstbestimmungsrecht bis zum Lebensende. "Als Minister ist er dem Grundgesetz v ...

DGHS erwirkte einstweilige Verfügung gegen DIPAT ...

Das Landgericht Augsburg hat am 16.08.2017 gegen die "DIPAT Die Patientenverfügung GmbH" eine einstweilige Verfügung erlassen. Danach ist es dem Onlinedienst DIPAT mit Sitz in Leipzig ab sofort untersagt, Werbung mit folgenden Aussagen zu ...

DGHS erwirkt einstweilige Verfügung gegen DIPAT ...

Das Landgericht Augsburg hat am 16. August 2017 gegen die "DIPAT Die Patientenverfügung GmbH" eine einstweilige Verfügung erlassen. Danach ist es dem Onlinedienst DIPAT mit Sitz in Leipzig ab sofort untersagt, Werbung mit folgenden wahrhe ...

Alle Meldungen von Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V.


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z