Gesundheitsbezogene Produkthinweise: Mehr Schein als Sein?
Neue Beratungskarte „Produktkennzeichnungs-(Miss-)Verständnisse“ erhältlich
Aachen (fet) – Gutes Aussehen, Gesundheit und Vitalität: Das wünschen sich Verbraucher auch von ihren Nahrungsmitteln. Neben appetitlichen Bildern locken viele Verpackungen mit Hinweisen auf den gesundheitlichen Wert des Produktes. Doch oftmals verbirgt sich dahinter nur eine raffinierte Werbestrategie.
In den Supermarktregalen versuchen vor allem sogenannte „Clean-Labels“ auf Produkten den Käufer zu überzeugen. Hinweise wie „Ohne Geschmacksverstärker“ oder „Frei von Konservierungsmitteln“ sollen die Skepsis der Verbraucher gegenüber Zusatzstoffen zerstreuen. Der Blick auf die Zutatenliste aber zeigt, dass diese Aussagen oft nur Teilwahrheiten sind. Produkten, die keine Konservierungsstoffe im rechtlichen Sinne enthalten, sind häufig konservierende Zutaten wie Essig, Zitronensäure oder Citrate zugesetzt. Lebensmittel „ohne Zusatz von Glutamat“ enthalten oft geschmacksverstärkenden Hefeextrakt, Speisewürze oder Gewürzauszüge. Gleichfalls bedeutet der Verzicht von künstlichen Aromen nicht, dass das Aroma hier ausschließlich von den auf der Verpackungsvorderseite abgebildeten Zutaten herrührt. Der Einsatz von natürlichen Aromastoffen aus Schimmelpilzen und Zedernholz oder von naturidentisch im Labor hergestellten Varianten ist weiterhin erlaubt.
Bei den Herstellern beliebt sind zudem Zusätze, die das Produkt gesundheitlich aufwerten. Der Käufer weiß schließlich um die positiven Effekte von Omega-3-Fettsäuren, Vitaminen und probiotischen Kulturen. Warum diese also nicht reichlich zusetzen? Nur wenige Verbraucher wissen, dass die gesunden Fettsäuren im Brot ihre Wirkung verlieren, der Konsum von mit Vitaminen und Mineralstoffen angereicherten Produkten zu bedenklichen Überdosierungen führen kann und Naturjoghurts ebenso probiotisch wirken, wie die oft überzuckerten Joghurtdrinks. Was die werbewirksamen Hinweise auf Lebensmittelverpackungen bedeuten sowie weitere Beispiele zeigt die neue Beratungskarte „Produktkennzeichnungs-(Miss-)Verständnisse“, die ab sofort im Medienshop unter www.fet-ev.eu erhältlich ist.
Redaktion: Dipl.troph. Christine LangerWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Datum: 19.07.2012 - 15:46 Uhr
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Freigabedatum: 19.07.2012
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