Neue OZ: Kommentar zu Religion / Beschneidung / Bundestag
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Der Bundestag hat gestern in einer Entschließung betont, dass er
die religiöse Beschneidung von Jungen für zulässig hält. Diese
Erklärung dürfte zur Beruhigung der Gemüter beitragen. Nach der
umstrittenen Einzelfallentscheidung des Kölner Landgerichts hagelte
es Proteste. Auf das Urteil haben nun Union, SPD und FDP mit einigen
Abgeordneten anderer Fraktionen wohltuend rasch reagiert. Sie senden
mit der Grundsatz-Erklärung ein wichtiges Signal an Juden und
Muslime. Denn eindeutig machen sie klar, dass sie die
jahrtausendealten Traditionen dieser religiösen Minderheiten in
Deutschland respektieren und nicht für strafbare Körperverletzung
halten.
Das ist eine wichtige Nachricht für betroffene Eltern, beteiligte
Ärzte und Beobachter im Ausland. Wäre dieses Signal nicht gekommen,
wäre die Distanz vieler Zuwanderer zum Staat gewachsen und auch das
Misstrauen gegen ihn. Abgesehen davon gibt es pragmatische Gründe für
die Politik, bereits im Herbst gesetzliche Klarstellungen zur
religiösen Beschneidung vorzulegen. Der Vorschlag, mit dem kleinen
Eingriff bis zum 14. Geburtstag eines Jungen zu warten, ist
weltfremd. Allerhöchstens eine verschwindende Minderheit der
jüdischen und muslimischen Eltern wäre dieser Anregung gefolgt, die
meisten wären dagegen in Hinterzimmer oder ins Ausland ausgewichen.
Eine legale medizinisch fachgerechte Operation ohne unnötige
Schmerzen ist die bessere Alternative.
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Datum: 19.07.2012 - 22:00 Uhr
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