TLG-Wohnungen: Bundesregierung geht Verkaufserlös vor Mieterschutz

TLG-Wohnungen: Bundesregierung geht Verkaufserlös vor Mieterschutz

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TLG-Wohnungen: Bundesregierung geht Verkaufserlös vor Mieterschutz



(pressrelations) -
Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage "Sozialcharta für TLG-Wohnungen" erklären die SPD-Bundestagsabgeordneten Hans-Joachim Hacker und Andrea Wicklein:

Mit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der SPD belegt die Bundesregierung erneut: Sie handelt in der Wohnungspolitik ohne Konzept und Verantwortung.
Ihre Ankündigung, den geplanten Verkauf von 11.500 ostdeutschen Wohnungen der bundeseigenen TLG-Wohnen GmbH mit einer so genannten Sozialcharta am Ende des Vergabeverfahrens mieterfreundlich zu gestalten, ist letztlich ohne jeden Wert.

Die Bundesregierung verschanzt sich in ihrer Antwort hinter dem europäischen Vergaberecht. Ihre Behauptung, die Vorgabe einer Sozialcharta sei vergaberechtlich problematisch, ist fragwürdig. Es wäre möglich und geboten gewesen, die Anerkennung einer auf Mieterschutz ausgerichteten Charta oder vergleichbare Regelungen von Anfang an zu einem Vergabekriterium im Ausschreibungstext zu machen. Die Einbeziehung sozialer Aspekte bei öffentlichen Vergaben ist rechtlich sehr wohl möglich.

Warum dies dennoch nicht erfolgte, wird aus der Antwort mehr als deutlich:
Solche Vorgaben hätten sich erlösmindernd ausgewirkt. Damit lässt die Bundesregierung die Katze aus dem Sack. Sie will mit der angekündigten Sozialcharta letztlich nur einen Schmalspur-Mieterschutz umsetzen. Ein maximaler Erlös aus dem Verkauf an Investoren ist ihr ganz offenbar wichtiger.

Die Charta wurde augenscheinlich nur deshalb im Verlauf des Ausschreibungsverfahrens ins Spiel gebracht, um die öffentliche Debatte und die verunsicherten TLG-Mieter zu beruhigen. Das Beispiel Dresden mit milliardenschweren Regressforderungen wegen Verstößen gegen die dort vereinbarte Charta zeigt aber, dass Investoren sich nicht an Vereinbarungen halten. Trotzdem soll die Dresdner Charta als Grundlage für ähnliche Regelungen bei den TLG-Wohnungen dienen. Konkrete Aussagen dazu, wie man die in Dresden aufgetretenen Probleme vermeiden will, bleibt die Bundesregierung aber schuldig.



Für die SPD bleibt es daher dabei: Der beste Schutz für die Mieter der TLG-Wohnungen ist nicht eine halbherzig umgesetzte Sozialcharta, sondern der unverzügliche Stopp des Verkaufsverfahrens. Die Wohnungen müssen in öffentlicher Hand bleiben. Wenn der Bund seine Verantwortung abgeben will, dann soll er mit Ländern und Kommunen Gespräche darüber führen, die Bestände an kommunale Wohnungsunternehmen oder Genossenschaften abzugeben ? wie es die SPD in einem Antrag im Deutschen Bundestag gefordert hat.


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Datum: 20.07.2012 - 14:48 Uhr
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