Schärfere Kontrollen auf Geldwäsche: Erste Kontrollen in Hessen und Baden-Württemberg durchgeführt / Bargeschäfte über 15.000 Euro im Fokus
ID: 687224
müssen sich auf schärfere Kontrollen seitens der Behörden einstellen.
Wie das Wirtschaftsmagazin 'impulse' (Ausgabe 8/2012, EVT 26. Juli)
berichtet, setzen die Länder nach und nach das am 1. März in Kraft
getretene "Gesetz zur Optimierung der Geldwäsche-Prävention" um. In
Hessen und Baden-Württemberg haben bereits erste Kontrollen in Firmen
stattgefunden, ob die verschärften Vorschriften auch umgesetzt
werden.
Mit einem Besuch müssen vor allem Firmen aus dem Nichtfinanzsektor
rechnen, die mit hohen Bargeldsummen hantieren, beispielsweise
Auto-Händler, Juweliere oder Immobilienmakler. Sie müssen eigentlich
von jedem Käufer, der mehr als 15.000 Euro bar bezahlt, den
Personalausweis oder bei einem Firmenkunden den aktuellen
Handelsregister-Auszug kopieren. Demjenigen, der gegen diese Auflagen
verstößt, drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.
Wie 'impulse' weiter berichtet, werden die Behörden diese
Unternehmen schon bald verpflichten, einen Geldwäsche-Beauftragten zu
ernennen und zu schulen. Grundsätzlich gilt diese Pflicht für
Unternehmen, die mehr als neun Mitarbeiter haben und in bestimmten
Branchen mit einem hohen Bargeschäftsanteil tätig sind.
Pressekontakt:
Joachim Haack, Sprecher G+J Wirtschaftsmedien,
c/o PubliKom Kommunikationsberatung GmbH
Telefon: +49-40-39-92-72-0, E-Mail: jhaack@publikom.com
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Datum: 25.07.2012 - 10:45 Uhr
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