NABU: Einsatz von Insektenlampen im Freien verboten - Licht lockt statt Stechmücken gefährdete Ins

NABU: Einsatz von Insektenlampen im Freien verboten - Licht lockt statt Stechmücken gefährdete Insektenarten

ID: 687353
(ots) - Zahlreiche Hersteller bewerben und verkaufen
derzeit wieder Lampen zur Insektenvernichung für den Garten, die
Terrasse oder zur Ergänzung der Campingausrüstung. Der NABU
kritisiert die Nutzung dieser Geräte im Freien. "Die Lampen töten
wahllos und sind daher eine große Gefahr für geschützte und im
Fortbestand gefährdete Insektenarten wie zahlreiche Nachtfalter oder
auch Netzflügler", so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Die von
Menschen als lästig empfundenen Stechmücken flögen die Lichtquellen
kaum an. Stattdessen würden vor allem harmlose und auch für den
Menschen nützliche Insekten in den Tod gelockt.

Insektenlampen sind mit einer ultravioletten Lichtquelle
ausgestattet, die von stromführenden Drähten umgeben ist. Durch das
Licht werden Insekten aus der Umgebung zur Lampe gelockt. Kommen sie
mit den Drähten in Berührung, wird ein etwa 10.000 Volt starker, für
kleine Tiere tödlicher Stromschlag ausgelöst. Bei größeren Insekten
kommt es mitunter zum Abbrennen der Fühler, was einen langen
Todeskampf zur Folge haben kann. Im Handel werden die Lampen häufig
als umweltfreundliche und für Insekten schmerzlose Methode
angepriesen, um Stechmücken und andere "lästige Insekten" los zu
werden.

Das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung
verbieten den Einsatz solcher Geräte im Freien. Dennoch zeigt eine
stichprobenartige Untersuchung des NABU von 264 angebotenen Geräten
deutscher Händler ein erschreckendes Ergebnis: Jedes zweite Gerät
wurde ohne Warnhinweis verkauft und mehr als jedes zehnte speziell
für die Nutzung im Freien. Im Angebot eines großen Online-Händlers
fand der NABU sogar ein Gerät, das durch Solarzellen und einen
automatischen Dämmerungsschalter als dauerhafte Tötungsmaschine im
Garten fungieren kann.

"Hier ist vor allem der Gesetzgeber gefragt, das Naturschutzrecht


auch in die Praxis umzusetzen und solche Lampen vom Markt nehmen zu
lassen. Bei Geräten, die für den Innenbetrieb vorgesehen sind, muss
es zumindest auf der Lampe und in der Werbung einen deutlichen
Warnhinweis auf das Anwendungsverbot im Freien und die damit
verbundene Gefahr für unsere Insektenwelt geben", so
NABU-Insektenexperte Julian Heiermann. Der NABU startet heute eine
Online-Protestaktion gegen die Insektenvernichter. Unter
www.NABU.de/Protestaktion kann jeder mitmachen, eine E-Mail an die
Vertreiber der Lampen schreiben und sich mit dem NABU dafür
einsetzen, dass strittige Geräte vom Markt genommen und die
Verbraucher besser informiert werden.

Insekten bilden die artenreichste Tiergruppe in unserem Ökosystem.
Sie stellen die Nahrungsgrundlage für viele Tierarten dar und sind
ein wichtiger Bestandteil der Artenvielfalt. Viele Insektenarten sind
zunehmend im Fortbestand gefährdet.

Die Online-Protestaktion ist zu finden unter:
www.NABU.de/Protestaktion Informationen zum Fangspektrum einer
typischen Insektenvernichterlampe sowie die Ergebnisse der
NABU-Untersuchung finden sich unter: www.NABU.de

Hintergrund:

Laut Bundesnaturschutzgesetz (§44) und Bundesartenschutzverordnung
(§4) ist es verboten, geschützten Tierarten nachzustellen, diese zu
fangen, zu verletzen oder zu töten. Da eine Vielzahl von nachtaktiven
Insektenarten unter diesen Schutz fällt, ist der Betrieb von
nicht-selektiv wirkenden Fang- und Tötungsgeräten im Freien
rechtswidrig.

Originaltext vom NABU

NABU-Pressestelle, Telefon: 0 30.28 49 84-1510, -1722, -1952
Telefax: 0 30.28 49 84-2500, E-Mail: Presse@NABU.de



Pressekontakt:
Julian Heiermann
NABU-Insektenexperte
Tel. 030-284 984-1616

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Datum: 25.07.2012 - 12:04 Uhr
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