BGH weitet Vorgaben für Versicherungsbedingungen der Deutscher Ring Leben aus
ID: 687360
seine Entscheidung über die Revision gegen das Urteil des
Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 27. Juli 2010 verkündet. Die
Verbraucherzentrale Hamburg hatte ursprünglich beim Landgericht
Hamburg beantragt, der Deutscher Ring Lebensversicherungs-AG die
Verwendung von Teilen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen wegen
angeblicher Intransparenz zu untersagen.
Nach dem bislang bekannten Urteilstenor hat der BGH einige
Klauseln der von der Deutscher Ring Lebensversicherungs-AG in den
Jahren 2002 bis 2007 verwendeten Allgemeinen Versicherungsbedingungen
als unwirksam eingestuft. Damit geht das Gericht über die
verbindlichen Inhalts- und Transparenzvorgaben des BGH in den Jahren
2001 und 2005 hinaus, an denen sich bislang alle Versicherer
orientiert haben.
Für die Deutscher Ring Lebensversicherungs-AG und ihre Kunden
besteht jetzt Klarheit und Rechtssicherheit nach einem langen
Verfahren. Sobald die vollständige Urteilsbegründung vorliegt, wird
der Versicherer prüfen, auf welche ehemaligen Kunden das Urteil
zutrifft und berechtigterweise geltend gemachte Ansprüche zügig
regulieren. Nach einer ersten Einschätzung machen die bereits
gekündigten Verträge mit möglichen Ansprüchen weniger als 5 Prozent
des damaligen Vertragsbestandes des Unternehmens aus. Dafür hat die
Deutscher Ring Lebensversicherungs-AG ausreichend Vorsorge getroffen.
Verträge, die ab 2008 abgeschlossen wurden, sowie alle
fondsgebundenen Lebensversicherungen waren nicht Gegenstand der
Klage.
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Deutscher Ring Lebensversicherungs-AG
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Datum: 25.07.2012 - 12:10 Uhr
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