Teilprivatisierung der JVA Hünfeld - GRÜNE: Landesregierung hat einfach nichts gelernt
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Teilprivatisierung der JVA Hünfeld - GRÜNE: Landesregierung hat einfach nichts gelernt
Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN steht der Zuschlagserteilung an die Firma Steep GmbH zur Betreibung der Justizvollzugsanstalt (JVA) Hünfeld äußerst kritisch gegenüber. "Die Wirtschaftlichkeitsberechnung, die Justizminister Hahn hier angestellt hat, erscheint ebenso wenig nachvollziehbar, wie jene, die bei der vorhergehenden Vergabe zugrunde gelegt wurde. Ob sie in dieser Form eingehalten werden kann, wagen wir zu bezweifeln. Bereits im vorherigen Vergabeverfahren wurden die vollmundig versprochenen Kosteneinsparungen von 660.000 Euro bei Weitem nicht erreicht. Wieso das Ministerium jetzt glaubt jährlich 750.000 Euro einsparen zu können, erschließt sich uns nicht", erklärt die finanzpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Sigrid Erfurth. "Offensichtlich will Justizminister Hahn aus seinen Fehlern nicht lernen."
"Auch die Tatsache, dass die Zuschlagserteilung an die Fa. Steep GmbH ? vormals Serco GmbH ? erfolgte, wirft Fragen auf denen wir nachgehen werden", kündigt Erfurth an. Sie erinnert daran, dass im Vergabeverfahren mit der Serco GmbH das Eigenbewirtschaftungsmodell mehrfach verändert wurde. Dies wurde im Bericht des Landesrechnungshofs deutlich kritisiert. Ebenso kritisch sehen DIE GRÜNEN die Verlängerung der Vertragslaufzeit. Der Vertrag mit der Fa. Steep GmbH wird diesmal sechs Jahre betragen mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung um drei weitere Jahre. "Hier hat man jeweils ein Jahr obendrauf geschlagen. Die Vertragslaufzeit mit der Serco GmbH betrug fünf Jahre und mit einer Verlängerungsmöglichkeit um zwei Jahre. Warum diese Zeiten großzügig ausgedehnt wurden, sollte der Justizminister vielleicht erläutern", fordert Erfurth.
In der Vergangenheit wurde bereits deutlich Kritik an der Teilprivatisierung Hünfelds laut. Erfurth erinnert an die vernichtende Kritik des Landesrechnungshofs an der nicht plausiblen Wirtschaftlichkeitsberechnung. " Die Frage ist doch, welche Vorteile diese Teilprivatisierung eigentlich bietet. Die tatsächlichen Einsparungen beliefen sich beispielsweise 2009 auf grade einmal 180.000 Euro jährlich. Unserer Auffassung nach, sollte das Konzept der Teilprivatisierung auf den Prüfstand", so Erfurth. Hahn könnte sich hier durchaus an seinem Kollegen in Baden-Württemberg orientieren. Dort hat der Justizminister entschieden, den Vertrag mit dem Betreiber der teilprivatisierten Anstalt in Offenburg nicht zu verlängern. Auch Bayern hat sich nach einigen Überlegungen gegen die Teilprivatisierung entschieden.
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Datum: 25.07.2012 - 16:30 Uhr
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