BFH-Urteil: Umsatzsteuerpflicht bei eBay-Verkäufen

BFH-Urteil: Umsatzsteuerpflicht bei eBay-Verkäufen

ID: 688195

ARAG Verbraucher-InformationDüsseldorf, 26.07.2012



(firmenpresse) - Düsseldorf, 26.07.2012 Wer über die Auktionsplattform eBay eine Vielzahl von Artikeln verkauft, muss unter Umständen Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen - auch wenn er bei eBay angibt, dass es sich um Privatverkäufe handelt. So lautet das Fazit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH). ARAG Experten erläutern die Entscheidung.

Der Fall
Ein Ehepaar hatte über mehrere Jahre bei eBay Gegenstände in unterschiedlichsten Produktgruppen verkauft. In den Jahren 2002 bis 2005 erzielten sie damit Erlöse von jeweils über 20.000 Euro; zum Teil sogar deutlich mehr. Bei der Einstellung der Angebote hatten sie angegeben, dass es sich um Privatverkäufe handelt. Die Erlöse tauchten weder in der Einkommenssteuererklärung des Ehepaars auf, noch hatten die beiden eine Umsatzsteuererklärung abgegeben. Als das Finanzamt im Rahmen einer Steuerfahndung auf die Verkäufe aufmerksam wurde, erließ es für die Jahre 2003 bis 2005 Umsatzsteuerbescheide. Gegen diese Bescheide klagte das Ehepaar zunächst vor dem Finanzgericht (FG), dann in der Revision vor dem Bundesfinanzhof.

Das Urteil
Der BFH stellte zunächst fest, dass es für die Beurteilung, ob eine nachhaltige unternehmerische Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG) vorliegt, auf die Gesamtumstände des Einzelfalls ankomme. Dabei seien verschiedene, nicht abschließend festgelegte Kriterien zu würdigen, die für oder gegen eine Nachhaltigkeit sprechen könnten. Diese Würdigung hätte die Vorinstanz hier zutreffend vorgenommen, so die obersten Finanzrichter. Das FG hatte dabei vor allem auf den erheblichen Organisationsaufwand zum Beispiel die Beschreibung der Artikel, das Anfertigen von Bildern, Überwachung der Auktionen und der Zahlung und letzlich den Versand der Artikel abgestellt, den die Kläger betrieben hätten. Es habe sich deshalb um eine intensive, langfristige Verkaufstätigkeit unter Nutzung bewährter Vertriebsmaßnahmen gehandelt, die umsatzsteuerpflichtig war. Der BFH betonte dann auch, dass die von den Klägern gewählte Einordnung der Auktionen als Privatverkauf keine Rolle spielte: Wer die Merkmale für eine unternehmerische Tätigkeit erfülle, müsse sich auch entsprechend behandeln lassen, so die Richter (BFH, Az.: V R 2/11).



Download des Textes:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/internet-und-computer

Aktuelle Meldungen finden Sie auch bei Twitter: http://www.twitter.com/ARAG

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der ARAG Konzern ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz. Die ARAG versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA - viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit knapp 3.500 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von knapp 1,5 Milliarden EUR.



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50676 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.arag.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Sicherheitslücken in der Serialisierungsfunktion beeinträchtigen .NET-Umgebung caseable sponsored Berliner Kunst
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 26.07.2012 - 11:59 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 688195
Anzahl Zeichen: 2532

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

New Media & Software


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 514 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BFH-Urteil: Umsatzsteuerpflicht bei eBay-Verkäufen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ARAG: Schöne Verbrauchertipps ...

Schönheit mit Spritze, aber ohne Vorher-Nachher-Fotos Eine kleine Faltenunterspritzung hier, ein bisschen Volumen da - Hyaluron-Spritzen boomen, und mit ihnen die Werbung für sanfte Schönheitsbehandlungen. Doch potenzielle Kunden mit Vorher-Nachh ...

SUP: Zwischen Wellen, Wind und Vorschriften ...

Mit knapp über einem Prozent gehört das Stand-up-Paddling - kurz SUP - sicherlich nicht zur beliebtesten Sportart in Deutschland. Dennoch liegt diese entspannte Wassersportart voll im Trend und freut sich wachsender Beliebtheit, wie man vielerorts ...

ARAG Recht schnell... ...

+++ Einsatzfahrzeug überholt im Überholverbot - keine Haftung +++ Die Fahrerin eines Kastenwagens bog nach links in die Auffahrt einer Tankstelle ein, übersah dabei aber ein Fahrzeug mit Blaulicht, das sich von hinten näherte. Es kam zu einer Ko ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z