Krings/Voßhoff: Leistungsschutz für Presseverlage konsequent ausgestalten
ID: 690693
Referentenentwurf für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage
überarbeitet. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Günter Krings und die rechtspolitische
Sprecherin Andrea Voßhoff:
"Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und FDP beschlossen, mit
einem neuen Leistungsschutzrecht die Presseverlage im Online-Bereich
mit anderen Werkmittlern gleichzustellen. Damit soll eine
rechtssystematische Lücke geschlossen und der Schutz von
Presseerzeugnissen im Internet verbessert werden. Damit wollen wir
einen Beitrag zu einer starken und vielfältigen Presselandschaft in
Deutschland leisten.
Im Juni hat das Bundesministerium der Justiz einen
Referentenentwurf vorgelegt. Es ist verwunderlich, dass dieser
Entwurf trotz klarer Beschlüsse des Koalitionsausschusses und einer
fast dreijährigen Vorbereitungszeit so schnell wieder überarbeitet
werden musste.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat von Anfang an ein eng
begrenztes Leistungsschutzrecht unterstützt. Deswegen sollte das
Leistungsschutzrecht laut Koalitionsbeschluss auch auf die
gewerbliche Nutzung beschränkt werden. Wir sind auch bereit, über
konstruktive Verbesserungsvorschläge zu sprechen. Allerdings müssen
die urheberrechtlichen Schranken verfassungsrechtlich zulässig sein
und Verlage und Journalisten dürfen am Ende nicht schlechter stehen
als vorher.
Gesetzestechnisch ist der Entwurf offensichtlich noch nicht
ausgereift. Insbesondere erscheint die Begrenzung auf
Suchmaschinenanbieter bei der Zahlungspflicht nicht nachvollziehbar.
So genannte Newsaggregatoren, die ganze Artikel und Zeitungsseiten
kopieren und Nutzern gewerblich zur Verfügung stellen, machen sich
die Leistungen der Verlage noch viel stärker zunutze. Zumindest sie
müssen vom Gesetzestext daher auch ausdrücklich erfasst werden."
Hintergrund:
Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und FDP vereinbart, Verlage im
Online-Bereich nicht schlechter zu stellen als andere Werkvermittler.
Dies haben die Fraktionen im Koalitionsausschuss am 4. März 2012
bekräftigt. Auf dieser Grundlage hat das Bundesministerium der Justiz
einen Referentenentwurf erarbeitet, der im Juni zunächst verschickt
und nun noch einmal überarbeitet wurde.
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Datum: 31.07.2012 - 10:48 Uhr
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