Unternehmensinsolvenzen in Bayern nehmen zu
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Angesichts steigender Unternehmensinsolvenzen von Januar bis April 2012 fordert der BDS Bayern weiterhin Verbesserungen beim Insolvenzrecht. Nach kürzlich vorgestellten Zahlen des Statistischen Bundesamtes nahm die Zahl der Unternehmensinsolvenzen um 5,2 Prozent zu.
Häufig folgt einer Unternehmensinsolvenz noch eine Privat- oder Verbraucherinsolvenz: Etwas erfreulicher aus Sicht des BDS Bayern ist, dass die Zahl der Privatinsolvenzen von ehemals selbständig Tätigen minimal um 2,3 Prozent gesunken ist. „Dennoch bleiben wir bei unserer Feststellung, dass das deutsche Insolvenzrecht sowohl bei Unternehmerinsolvenzen wie auch bei Verbraucherinsolvenzen zu stark auf Plattmachen und zu wenig auf Sanierung ausgerichtet ist“, erklärt Wolfgang Krebs, Vorsitzender des Arbeitskreises Insolvenzen beim BDS Bayern.
Der BDS Bayern mahnt daher dringend Nachbesserungen beim vergangene Woche vorgestellten Regierungsentwurf des Bundesjustizministeriums zur Verbraucherinsolvenz an. Die zentralen Forderungen sind:
•Unterscheidung der Fallbehandlung nach „unglücklichen – leichtfertigen oder kriminellen Schuldnern“
•Der Wegfall der 25-Prozent-Befriedigungsquote als Voraussetzung für frühere Entschuldung.
•Die Verkürzung von Insolvenzverfahren auf ein Jahr.
Wolfgang Krebs erläutert: „Derzeit erhalten Gläubiger in Deutschland in zwei Drittel der Verfahren keinen ein-zigen Cent, insgesamt erhalten sie durchschnittlich nur 5,4 Prozent der ausstehenden Forderungen. 25 Prozent der Forderungen zu erfüllen, damit man in drei statt wie bisher in sechs Jahren entschuldet ist, ist eine absolut unrealistische Vorgabe.“
Und selbst wenn ein minimaler Anteil der Schuldner dies schaffen sollte: Auch eine Entschuldung innerhalb von drei Jahren dauert dem BDS insgesamt zu lange: „Warum muss ein ehemals selbständig Tätiger, der unglücklich in eine Insolvenz gerutscht ist, unnötig lange geknebelt werden, vor allem, wenn von Anfang an klar ist, dass es nichts zu holen gibt“, fragt Wolfgang Krebs.
In Anbetracht der aktuellen Zahlen fordert der BDS auch, das im Januar in Kraft getretene neue Gesetz zur Unternehmensinsolvenz noch einmal gründlich zu untersuchen. „Ziel des neuen Gesetzes war es, dass Sanierung vor Plattmachen kommt. Wenn sich dies nicht mittel- bis langfristig in sinkenden Insolvenzzahlen im Mittelstand niederschlägt, dann sollte auch dieses Gesetz noch einmal nachgebessert werden. Unsere Vorschläge dazu liegen auf dem Tisch“, so BDS-Präsident Ingolf F. Brauner abschließend.
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Dem BDS Bayern gehören 20.000 Unternehmen und Selbständige mit rund 350.000 Mitarbeitern an. Über 90 Prozent der Mitgliedsunternehmen aus allen Branchen des bayerischen Mittelstands sind in Familienbesitz.
Datum: 31.07.2012 - 15:39 Uhr
Sprache: Deutsch
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