Steuergeschenke für Industrie auf Kosten der Energieeffizienz
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Steuergeschenke für Industrie auf Kosten der Energieeffizienz
Bundesregierung muss pauschale Vergünstigungen streichen
Für die beabsichtigte Neuregelung der Energie- und Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes fordert Greenpeace von der Bundesregierung, die Ausnahmen auf diejenigen Firmen zu begrenzen, die energieintensiv sind und gleichzeitig im internationalen Wettbewerb stehen. Das Bundeskabinett will heute über einen vom Wirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf entscheiden.
Die unabhängige Umweltschutzorganisation kritisiert das darin vorgesehene Effizienzziel für die gesamte Wirtschaft und fordert stattdessen, jedes einzelne Unternehmen an seinen Anstrengungen zur Steigerung der Energieeffizienz zu messen und die Vergünstigungen nur bei konkreten Fortschritten zu gewähren.
""Der vorliegende Entwurf ermöglicht weiterhin großzügige Steuergeschenke: Statt genau hinzuschauen, für welche Unternehmen die Ausnahmen überlebenswichtig sind, sind pauschal alle anspruchsberechtigt. Das kostet Deutschland jährlich 2,3 Milliarden Euro und blockiert die Steigerung der Energieeffizienz"", sagt Greenpeace-Energieexperte Tobias Austrup. ""Durch die pauschale Befreiung ganzer Wirtschaftssektoren gehen wichtige Anreize für den sorgsamen Umgang mit Energie verloren.""
Unternehmen sollen Energiemanagementsystem vorweisen
Laut vorliegendem Referentenentwurf will Schwarz-Gelb die Vergünstigungen weiterhin gewähren, wenn Unternehmen ein Energiemanagementsystem einführen und ihre Energieeffizienz um jährlich 1,3 Prozent steigern. ""Das Kabinett muss die Messlatte höher legen. Die geforderte jährliche Steigerung der Energieeffizienz um 1,3 Prozent ist lächerlich. Dieser Wert wurde schon in den letzten Jahren erreicht. Nach der Verwässerung der EU-Energieeffizienzrichtlinie verpasst die Regierung erneut eine Chance, die Energieeffizienz voranzubringen"", so Austrup. Der Spitzenausgleich soll laut Entwurf auch dann noch zu größten Teilen ausgezahlt werden, wenn die geforderten, niedrigen Effizienzziele nicht erreicht werden.
Die Stromsteuer wurde 1999 zusammen mit einer schrittweisen Anhebung der Energiesteuern als Teil der ökologischen Steuerreform eingeführt, um Anreize zu einem sparsamen Umgang mit Energie zu geben. Mithilfe der Steuereinnahmen wurden die Beiträge zur Rentenversicherung gesenkt. Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen: Übersteigt die Belastung eines Unternehmens durch die Stromsteuer die Entlastung bei der Rentenversicherung, greift der sogenannte Spitzenausgleich. Firmen bekommen bis zu 90 Prozent der Differenz zurückerstattet.
Davon profitieren vor allem Unternehmen mit hohem Energieverbrauch und vergleichsweise geringer Beschäftigtenzahl. Das Volumen des Spitzenausgleichs beträgt jährlich 2,3 Milliarden Euro, verteilt auf rund 25.000 Unternehmen. Ende dieses Jahres läuft die Genehmigung der EU für diese Vergünstigung aus. Daher wird eine Neuregelung ab dem Jahr 2013 notwendig. Die Ausnahmen sollen laut Referentenentwurf für die nächsten fünf Jahre gelten.
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Datum: 01.08.2012 - 10:00 Uhr
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