Verkehrsrecht im Ausland / Das müssen Autofahrer im Urlaub wissen / ADAC: Über Mitführpflichten und Verkehrsregeln informieren
ID: 693415
sollten sich laut ADAC unbedingt über die im Land geltenden
Verkehrsbestimmungen informieren. Warnweste, Licht am Tag oder
Tempolimits - diese und andere Bestimmungen weichen von denen in
Deutschland ab. Damit nach dem Urlaub kein Knöllchen aus Italien,
Frankreich oder Österreich für böse Überraschungen sorgt, hat der
Club einige Verkehrsbestimmungen zusammengestellt.
Frankreich: Autofahrer dürfen außerorts höchstens 90 km/h fahren,
auf Autobahnen 130 km/h. Für Führerscheinneulinge gelten drei Jahre
lang gesonderte Geschwindigkeitsbeschränkungen: außerorts 80 km/h,
Schnellstraße 100 km/h, Autobahn 110 km/h. Außerdem besteht eine
Warnwestenpflicht: Wer außerhalb geschlossener Ortschaften wegen
einer Panne oder eines Unfalls das Auto verlässt, muss immer eine
Warnweste tragen. Das Nichtanlegen kostet mindestens 90 Euro.
Außerdem muss seit dem 1. Juli 2012 in jedem Auto ein
Einweg-Alkoholtester mitgeführt werden. Lichtpflicht gibt es nicht,
allerdings eine Empfehlung zum Fahren mit Licht am Tag.
Italien: Auch hier gelten auf Straßen außerorts 90 km/h und auf
Autobahnen 130 km/h. Autofahrer müssen eine Warnweste tragen, wenn
sie außerhalb geschlossener Ortschaften, z. B. bei Panne oder Unfall,
ihr Fahrzeug verlassen. Wer die Weste dann nicht trägt und
kontrolliert wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von mindestens 39
Euro rechnen. Das Nichtmitführen im Auto kostet nichts. Wer mit einem
Promillewert von 1,5 oder mehr erwischt wird, dem droht, wenn Fahrer
und Halter des Fahrzeugs identisch sind, die Enteignung. Außerdem
gilt außerorts und auf Autobahnen: Licht an auch am Tag. Ansonsten
sind 39 Euro fällig.
Österreich: Anders als in Frankreich oder Italien, wo die Maut
streckenbezogen entrichtet werden muss, brauch man in Österreich eine
Vignette. Diese gibt es in drei Formen: 10 Tage (8 Euro), 2 Monate
(23,40 Euro) oder 1 Jahr (77,80 Euro). Wer kein Pickerl hat, dem
drohen eine Ersatzmaut von 120 Euro oder Bußgeld ab 300 Euro. Eine
Warnweste muss im Auto vorhanden sein und beispielsweise nach Pannen
oder Unfällen getragen werden. Verstöße werden mit Geldbußen zwischen
14 und 36 Euro (an Ort und Stelle) geahndet. Außerorts gilt ein
Tempolimit von 100 km/h und auf Autobahnen darf höchstens 130 km/h
gefahren werden. Außerdem sind Tempomessungen mittels
Geschwindigkeitsschätzung möglich. Ein sogenanntes "Geschultes
Amtsauge" kann Tempolimitüberschreitungen bis 30 km/h feststellen (in
der Praxis aber kommt das nur noch selten vor).
Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Katharina Bauer
Tel.: +49 (0)89 7676 2412
E-Mail: katharina.bauer@adac.de
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Datum: 03.08.2012 - 12:09 Uhr
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