Abwerben von Mitarbeitern: wann ist dies online zulässig?
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Wer als Personaldienstleister etwa über XING Arbeitnehmer abwirbt, darf nicht zu weit gehen. Ansonsten verstößt er gegen Wettbewerbsrecht.
Das Landgericht Heidelberg wies in einem Urteil vom 23.05.2012 (Az. 1 S 58/11) wie JuraForum.de mitteilt, darauf hin, dass Unternehmen gewöhnlich Mitarbeiter abwerben dürfen. Hierin liegt normalerweise kein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht. Anders ist das jedoch dann, wenn deren Firma dabei verächtlich gemacht wird. Ein solches Verhalten ist als wettbewerbswidrig anzusehen. Vor allem Personaldienstleister sollten daher bei der Abwerbung von Mitarbeitern behutsam vorgehen. Ansonsten müssen Sie mit der Abmahnung oder sogar einer einstweiligen Verfügung rechnen. Darüber hinaus ist ein solches Vorgehen auch nicht gerade seriös.
Zudem sollten die angesprochenen Mitarbeiter nicht während der Arbeitszeit auf so eine Anfrage antworten oder sich anrufen lassen, da dies ein Kündigungsgrund darstellen kann.
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Datum: 03.08.2012 - 12:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 693441
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Sebastian Einbock
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Hannover
Telefon: 0511-47397780
Kategorie:
Recht und Verbraucher
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