Familienfreundlicher Arbeitgeber Erzbistum Freiburg
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Familienfreundlicher Arbeitgeber Erzbistum Freiburg
Erzbistum bringt Broschüre "Beruf und Familie" für seine Beschäftigten heraus
Freiburg (pef). Die Bedürfnisse der Familien in der Arbeitswelt müssen nach Ansicht von Generalvikar Dr. Fridolin Keck (Erzbistum Freiburg) stärker berücksichtigt werden. "Die Kirche setzt sich gesamtgesellschaftlich für die Belange der Familien ein ? wir tun das bei uns, indem wir für die Beschäftigten die Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf in unserem Bereich stetig verbessern", sagte der Generalvikar bei der Vorstellung der neuen Broschüre "Beruf und Familie" für die Beschäftigten des Erzbistums am Freitag (03.08.) in Freiburg. "Die Unterstützung von Familien ist der katholischen Kirche ein wichtiges Anliegen", begründet Generalvikar Keck diesen Schritt. Das Erzbistum Freiburg ist mit mehr als 23.000 Beamten und Angestellten einer der größten Arbeitgeber in Baden.
Erzbistum Freiburg hat familienfreundliche Regelungen vereinbart
In der Broschüre sind alle familienfreundlichen Regelungen zur Arbeitszeit (Flexibilität, Teilzeitbeschäftigung, Arbeitszeitermäßigung, Arbeitsbefreiungen, Sabbatjahr, Altersteilzeit), zur Elternschaft (Elternzeit, Sonderurlaub) und zur finanziellen Unterstützung (Kinderzulage, Geburtsbeihilfe) zusammengefasst. Ferner haben Beschäftigte Anspruch auf ein jährliches Gespräch mit ihrem Vorgesetzten zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die Broschüre ermöglicht den Beschäftigten wie Stellenbewerbern somit einen schnellen Überblick über die familienfreundlichen Regelungen. Alle Beschäftigten des Erzbistums Freiburg erhalten die Broschüre auf dem Dienstweg. Ferner kann sie auf der Internetseite des Erzbistums (www.ebfr.de) auch heruntergeladen werden.
Dritter Weg: Gestaltungsspielraum beim kirchlichen Arbeitsrecht
Die kirchlichen Arbeitgeber in Deutschland beschreiten seit Mitte der 1970er Jahre den sogenannten "Dritten Weg". Dabei wird das Verhältnis von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im kirchlichen Dienst weder einseitig noch tarifvertraglich geregelt. Stattdessen bilden Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter eine paritätisch besetzte Kommission, die das Arbeitsvertragsrecht im kirchlichen Dienst ordnet (KODA).
"Dieses System bietet der Kirche einen großen Gestaltungsspielraum, den die KODA im Erzbistum Freiburg in kreativer Weise nutzt", sagt Stephan Schwär, Mitarbeitervertreter und derzeitiger Vorsitzender der KODA im Erzbistum Freiburg. Ein Beispiel hierfür sind die familienfreundlichen Regelungen. "Vielfach handelt es sich dabei um kirchenspezifische Regelungen, die es im öffentlichen Dienst nicht oder nicht in diesem Umfang gibt".
Mit rund zwei Millionen Katholiken gehört das Erzbistum zu den großen der 27 Diözesen in Deutschland. Informationen zur Erzdiözese erhalten Sie unter http://www.erzbistum-freiburg.de. Auch der Kurznachrichtendienst "Twitter" bietet Informationen aus dem Erzbistum an - unter http://twitter.com/BistumFreiburg. Den Medien-Monitor des Erzbistums stellen wir unter http://twitter.com/MeMoEBFR bereit. Bei "Facebook" können interessierte Internetnutzer sich ebenfalls informieren - unter http://www.facebook.com/erzdioezese-freiburg.
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Datum: 03.08.2012 - 12:51 Uhr
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