Jeder kann Sicherheitsbeauftragter werden
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Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten nach BGV A1 und SGB VII
Der Sicherheitsbeauftragte ist der Mitarbeiter, der "sein Ohr ständig am Ort des Geschehens" haben muss. Daher sind für diese Funktion engagierte und zuverlässige Mitarbeiter auszuwählen.
§ 22 des Sozialgesetzbuches VII fordert von Unternehmen mit mehr als zwanzig Mitarbeitern die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten. Die zugehörige Berufsgenossenschaft verpflichtet ihre Mitgliedsbetriebe in der Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 "Grundsätze der Prävention" zur Gestellung weiterer Sicherheits- beauftragter in Abhängigkeit der Betriebsgröße. Auch bei Unter- nehmen kleinerer Größe hat sich deren Einsatz durch Verminderung der Unfallhäufigkeit bewährt.
Das Seminar am 24.-26.10.2012 im Haus der Technik in Essen befähigt und motiviert die Sicherheitsbeauftragten für Ihre neuen, komplexen Aufgaben im Unternehmen.
Detaillierte Informationen finden Interessierte unter:
http://www.hdt-essen.de/htd/veranstaltungen/W-H020-10-401-2.html
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Datum: 07.08.2012 - 11:24 Uhr
Sprache: Deutsch
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Essen
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Bildung & Beruf
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