Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen

Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen

ID: 695921

Praxisseminar des Behörden Spiegel am 04.09.12, in Berlin



(PresseBox) - Von den bundesweit bestehenden, ca. 20.000 Konzessionsverträgen für Strom und Gas läuft ein Großteil als Folge ihrer auf 20 Jahre begrenzten Laufzeit gegenwärtig und in den nächsten Jahren aus. Eine einfache Verlängerung oder Neuvergabe dieser Verträge ist rechtlich nicht möglich. Zuvor muss vielmehr ein wettbewerbliches Vergabeverfahren durchgeführt werden. In diesem werden vielfach kommunale Unternehmen auch mit überregionalen Anbietern aus dem gesamten Bundesgebiet um die Strom- bzw. Gaskonzession einer Gemeinde konkurrieren.
Ziel dieses Seminars ist es, für die Kommunen, aber auch den interessierten Unternehmen praktikable und rechtssichere Wege aufzuzeigen, wie eine effiziente Konzessionsvergabe ausgestaltet werden kann. Chancen und Risiken der Verfahrensgestaltung werden für die Praxis verständlich erläutert. Anhand von anschaulichen Beispielen und im interaktiven Austausch mit den Teilnehmern wird das erforderliche Wissen vermittelt, wie unter Berücksichtigung auch der aktuellen Rechtsprechung ein wirtschaftliches und nicht angreifbares Vergabeverfahren um die Konzession realisiert werden kann.
Themenüberblick, 09:30 ? 17:00 Uhr:
1. Anforderung an die Vergabe und deren praktische Umsetzung
? Verfahrensvorbereitung, u. a. Informationsansprüche gegen den bisherigen Nutzungsberechtigten
? Bekanntmachungspflichten und -möglichkeiten
? Gestaltung des Verfahrensablaufs, Abgrenzung zum Kartellvergaberecht
? Eignungsanforderungen und Auswahl der Vergabekriterien
2. Vergabe von Lichtlieferungsverträgen
? Abgrenzung zu Konzessionsverträgen
? Ausschreibungspflicht nach Kartellvergaberecht
? Anwendbares Vergabeverfahren
3. Grenzen einer Rekommunalisierung
4. Chancen und Risiken von Interimsvergaben
5. Rechtsschutzmöglichkeiten
? Landgericht
? Bundeskartellamt, Landeskartellbehörden


? Vergabekammern
6. Inhaltliche Ausgestaltung der Konzessionsverträge
? Anforderungen aus § 46 EnWG
? Kartellrechtliche Grenzen
? Kommunalrechtliche Vorgaben
? Beachtung des Preisrechts, § 3 KAV
Referenten:
? Rechtsanwalt Dr. Thomas Kirch, LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE
? Rechtsanwalt Jens Bernhardt, LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE
Ort:
Maritim proArte Hotel Berlin
Friedrichstrasse 151, 10117 Berlin
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.maritim.de
Gebühr:
450,- Euro zzgl. MwSt.
http://www.fuehrungskraefte-forum.de/?page_id=1043

Behörden Spiegel - die Zeitung für den Öffentlichen Dienst
Der Behörden Spiegel begleitet die öffentliche Verwaltung sowie den Modernisierungsprozess bei Bund, Ländern und Kommunen seit Anbeginn. Deutschlands größte und älteste Zeitschrift für den Staat, seine Beschäftigten, seinen Einkauf und seine Modernisierungsfähigkeit zeigt Monat für Monat in journalistisch kritischer und unabhängiger Berichterstattung Wege zu mehr Effizienz in der staatlichen Verwaltung auf. Dabei steht die Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung im Mittelpunkt der Berichterstattung.
Der Behörden Spiegel, das Informationsmedium für den Öffentlichen Dienst mit höchster Akzeptanz, unterliegt der Auflagenkontrolle der IVW. Bei einer Auflage von 104.000 Exemplaren nehmen jeden Monat ca. 370.000 Leser den Behörden Spiegel als Informationsmedium zur Hand, dazu gehören alle Bundes- und Landesministerien und fast alle Kommunen. Der Behörden Spiegel ist somit das meinungsbildende monatliche Fachmedium für Politik in Bund, Ländern und Kommunen, für die Streitkräfte und die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).
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Des Weiteren wird die Leser-Blattbindung durch Verknüpfung der Inhalte im Print wie den Newslettern mit den ergänzenden Angeboten (Cross Media) auf der Homepage www.behoerdenspiegel.de unterstützt. Hintergründe, Tagesaktuelles und Foren sind zum Informationsangebot der Zeitung komplementär.

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Datum: 08.08.2012 - 09:52 Uhr
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