Steuerrechtliche Angleichung eingetragener Lebenspartnerschaften - GRÜNE: Gleiche Liebe, gleiche Steuern
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Steuerrechtliche Angleichung eingetragener Lebenspartnerschaften - GRÜNE: Gleiche Liebe, gleiche Steuern
"Solange das Ehegattensplitting aber noch besteht", so Klose, "ist es geboten, diesen Steuervorteil auch eingetragenen Lebenspartnern einzuräumen." Das Bundesverfassungsgericht habe vor wenigen Tagen zum wiederholten Mal deutlich gemacht, dass jede Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften ungerechtfertigt ist, wenn es keinen hinreichend gewichtigen Sachgrund für diese Unterscheidung im Vergleich zur Ehe gibt. "Im Steuerrecht gibt es keinen solchen Grund. Eine Ungleichbehandlung kann nicht damit begründet werden, dass in einer Ehe Kinder aufwüchsen: Auch in eingetragenen Lebenspartnerschaften leben Kinder - und nicht jede Ehe ist auf Kinder ausgerichtet. Warum soll die kinderlose Ehe von Angela Merkel staatlich gefördert werden, die kinderlose eingetragene Lebenspartnerschaft von Guido Westerwelle aber nicht?"
Klose kündigt an, auch im Landesrecht die Rückwirkung der Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften zum Thema zu machen. 2010 sei ein entsprechender Vorstoß an den Fraktionen von CDU und FDP gescheitert. "Leider will sich Schwarz-Gelb lieber verklagen lassen. Wir sind gespannt, ob es neben Ministerin Schröder und Matthias Zimmer, MdB, auch im Hessischen Landtag CDU-Abgeordnete gibt, die nicht länger die Gesellschaft ihrer Ideologie anpassen wollen, sondern bereit sind, gesellschaftliche Realitäten zu respektieren."
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Datum: 09.08.2012 - 16:16 Uhr
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