Schnell in Sicherheit: Notausgänge retten Leben / TÜV Rheinland: Bei Mängeln das Ordnungsamt verständigen / Türen müssen immer ohne Hilfsmittel zu öffnen sein / Fluchtweg selbst erkunden
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Großveranstaltung zu einer Notsituation, reagieren Menschen vielfach
richtig. Das ergab eine Untersuchung der Uni Duisburg-Essen, bei der
127 Unglücke analysiert wurden. Laut der Studie verhielten sich die
Menschen gelassen, suchten ruhig nach Fluchtwegen und halfen
einander. Kurz: Eine geordnete Bewegung zum nächstmöglichen Ausgang
war festzustellen. Allerdings nur so lange, bis die Menschen auf
Engpässe und Hindernisse stießen. "Jeder kennt das mit Notbeleuchtung
ausgestattete grün-weiße Piktogramm mit dem laufenden Männchen und
dem Richtungspfeil, das den Notausgang markiert", sagt Hans-Peter
Zacharias, TÜV Rheinland-Experte für Gebäudesicherheit. Aber es kommt
mitunter vor, dass durch bauliche Veränderungen die Fluchtwege ins
Leere führen oder Regale und Kisten die rettende Tür versperren. Wer
solche Unzulänglichkeiten entdeckt, sollte den Betreiber darauf
hinweisen. Schafft er keine Abhilfe, ist es für die eigene Sicherheit
das Beste, die Lokalität zu verlassen und das Ordnungsamt auf die
Mängel hinzuweisen.
Generell gilt: Der Fluchtweg muss jederzeit erreichbar sein und in
freie, sichere Bereiche führen. Auch innerhalb von Gebäuden.
Verschlossene Notausgänge sind verboten, selbst wenn der Schlüssel am
Haken beziehungsweise in einem Kasten daneben hängt. Niemand hat in
einer solchen Situation die Nerven, Türen in aller Ruhe
aufzuschließen. Aus diesem Grund ist es Pflicht, dass sich die Türen
immer durch Druck auf Klinke oder Sperrriegel ohne Hilfsmittel leicht
öffnen lassen. Tabu sind Pendel-, Dreh- und manuelle Schiebetüren.
"Automatische Schiebetüren hingegen öffnen sich bei Stromausfall von
selbst", erklärt Hans-Peter Zacharias. Oder aber sie verfügen über
einen roten Haken in der oberen linken Ecke. Dieser muss gezogen
werden, um die Tür zu entriegeln.
Um etwa bei einem Brand keine böse Überraschung zu erleben,
sollten sich Besucher am Veranstaltungsort über die Notausgänge
informieren und den Fluchtweg selber erkunden. Nur einen Blick auf
den Rettungsplan zu werfen bringt häufig nicht so viel, da die
Skizzen sehr abstrakt sind. Generell sind Sorgen aber unbegründet,
bestätigt der TÜV Rheinland-Fachmann: "In Behörden, Kaufhäusern,
großen Hotels, Kinos oder Versammlungsstätten sind die Fluchtwege in
aller Regel korrekt ausgeschildert und in Ordnung."
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Datum: 10.08.2012 - 10:00 Uhr
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