Aktuelle BGH Entscheidung zugunsten von Lebensversicherungskunden
ID: 699124
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) einige bis dato gängige Vertragsklauseln von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt.
GRP Rainer(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Mit seinem aktuellen Urteil erklärt der BGH einige gebräuchliche Vertragsklauseln nun für unwirksam und stärkt dadurch die Rechte von Verbrauchern bei der vorzeitigen Kündigung der Verträge. Bislang verrechneten die Versicherer im Falle einer Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit häufig zum Beispiel noch Abschlusskosten mit den bis dato eingezahlten Versicherungsbeiträgen, sodass die Versicherten nur noch einen kleinen Betrag zurück erhielten.
Diese Klauseln in den Verträgen führten bislang dazu, dass die Versicherungskunden hohe finanzielle Einbußen trafen, wenn sie ihre Verträge nicht erfüllten. Darin erblickte der Versicherungssenat des Bundesgerichtshofs jetzt eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers. Die diese Benachteiligung verursachenden vertraglichen Klauseln zu den Rückkaufswerten, dem Stornoabzug sowie der Verrechnung von Abschlusskosten seien dementsprechend unwirksam, urteilte das Gericht. Die Klauseln sind nach der Auffassung des Gerichts bei bestehenden und neuen Verträgen gleichermaßen unwirksam.
Durch das Urteil der Karlsruher Richter dürfen die Versicherer ihre Kunden im Falle einer frühzeitigen Kündigung der entsprechenden Versicherungsverträge nun nicht mehr länger mit geringen Beträgen abspeisen. Die verbraucherfeindlichen Versicherungsklauseln seien ab sofort unwirksam.
Lebensversicherungsverträge sind weit verbreitet. Da jedoch nur einige wenige Kunden den Vertrag über eine Lebensversicherung tatsächlich bis zum Ende aufrecht erhalten, hat das Urteil des BGH enorme Bedeutung.
Wir überprüfen für Sie, ob auch Ihr Vertrag von diesem neuerlichen die Versicherungsnehmer begünstigenden Urteil betroffen ist und ob Sie davon profitieren können. Bei dem Abschluss, der Kündigung oder Änderung eines Lebensversicherungsvertrages kann es zu vielfältigen rechtlichen Fragestellungen und Problemen kommen. Es empfiehlt sich daher einen im Versicherungsrecht tätigen Rechtsanwalt zu konsultieren. Wir stehen Ihnen beratend bei Anbahnung, Abschluss, Durchführung, Beendigung und Abwicklung von Versicherungsverträgen zur Seite. Wir beraten Sie in sämtlichen Fragen des Versicherungsrechts und vertreten Sie außergerichtlich und vor Gericht.
http://www.grprainer.com/Versicherungsrecht.html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln
Datum: 13.08.2012 - 18:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 699124
Anzahl Zeichen: 2679
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: +49 221 272275-0
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 378 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Aktuelle BGH Entscheidung zugunsten von Lebensversicherungskunden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer LLP (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
If a dispute among shareholders cannot be resolved, it is in the interests of all parties involved to come to a solution that does not jeopardize the company"s existence. While shareholders are usually in agreement about the strategy and objectives of the business when the company is being e
GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...
Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are subject to a significant risk of liability. Mere ne
BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Lebensmitteln. Das hat der BGH mit Urteil vom 10. Dezem
Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP
GRP Rainer obsiegt im Prozess um Medienfondsbeteiligung ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In dem von der Kanzlei GRP Rainer erstrittenen Urteil vom 19.07.2012 hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen (LG Aachen, Aktenzeichen 1 O 589/11)
Rechtsanwalt Helbing: Rückabwicklung des Long-Short-Momentum Swap der Deutschen Bank ...
Long-Short-Momentum Swap ? so nennt die Deutsche Bank ein Anlageprodukt, das sie im Jahr 2007 aufgelegt hat und insbesondere im Jahr 2008 im Rahmen des sog. "Privat Wealth Management" an vermögende Privatkunden vermittelt hat. Bei dem Swap (engl.: Tausch) wettet die Bank gegen ihren Kunde
Verwaltungsrecht & Studienplatzklage: Die Beschwerde gegen einen abgewiesenen Studienplatz-Eilantrag muss gut begründet sein! (OVG Berlin-Brandenburg, ...
1. Studienplatzklagen - eine kurze Hintergrundgeschichte Bildung ist der Schlüssel zum Wohlstand. Das ist - für wahr - ein Allgemeinplatz, dem dennoch eine unglaubliche Sprengkraft innewohnt. Der Zugang zur Bildung ist auch in Deutschland keine Selbstverständlichkeit; auch wenn hier nur selten
Privatnutzung des Dienstwagens im Falle der Freistellung ...
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 21.03.2012 (Az. 5 AZR 651/10) entschieden, dass eine Allgemeine Geschäftsbedingung, die regelt, da




