Innovationsförderung für den deutschen Schiffbau wird fortgesetzt
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Innovationsförderung für den deutschen Schiffbau wird fortgesetzt
Die Neufassung der Richtlinie "Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze" ist heute in Kraft getreten. Es können nun wieder Förderanträge gestellt und genehmigt werden.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Hans-Joachim Otto: "Die Zukunft der deutschen Werften liegt im Bau von innovativen Spezialschiffen, die auf individuelle Kundenwünsche ausgerichtet sind. Die Förderung von innovativen Maßnahmen ist hierbei ein wichtiges und unverzichtbares Instrument, um den deutschen Schiffbau im starken internationalen Wettbewerb zu unterstützen. Bund und Küstenländer werden daher zusammen weiterhin jährlich insgesamt bis zu 24 Millionen Euro aus ihren Haushalten zur Verfügung stellen."
Im Dezember 2011 hatte die EU-Kommission für die Jahre 2012 und 2013 einen neuen Rechtsrahmen für Beihilfen für den Schiffbau in der Europäischen Union beschlossen. Innovationen können danach mit bis zu 20 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Im Falle von besonderen Verbesserungen für die Umwelt kann jetzt der Fördersatz auf 30 % erhöht werden. Zudem ist der Anwendungsbereich der Förderrichtlinie auf Binnenschiffe sowie schwimmende und bewegliche Offshore-Strukturen erweitert worden.
Förderanträge werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegengenommen.
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Datum: 14.08.2012 - 17:30 Uhr
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