Parteienfinanzierung: NPD keine Rechtsnachfolgerin der DVU
ID: 701581
Parteienfinanzierung: NPD keine Rechtsnachfolgerin der DVU
Das Verwaltungsgericht Berlin (VG Berlin) hat mit heutigem Urteil die Verwaltung des Bundestages verpflichtet, der Partei NPD-Die Volksunion staatliche Mittel in Höhe von ? 49.333,59 auszuzahlen. Der Betrag resultiert aus einer bestandskräftigen Rückforderung der Bundestagsverwaltung gegenüber der ehemaligen Partei DVU, für die die NPD-Die Volksunion nach Auffassung der Bundestagsverwaltung als Rechtsnachfolgerin der DVU einzustehen hat. Das VG Berlin ist dieser Rechtsauffassung nicht gefolgt, sondern hat in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass parteienfinanzierungsrechtlich keine Verschmelzung der beiden Parteien stattgefunden habe. Dies bedeutet, dass die NPD auf der einen Seite nicht für die Rückforderung gegenüber der DVU einstehen muss. Das bedeutet aber auch, dass auf die NPD keine Ansprüche der DVU aus der staatlichen Parteienfinanzierung übertragen werden. Die Bundestagsverwaltung wird nach Eingang der schriftlichen Urteilsgründe die sich daraus ergebenden Konsequenzen prüfen.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Kontakt für Journalistinnen und Journalisten
Telefon: +49 (0)30 227 37171
(montags bis freitags 8.30 bis 17 Uhr)
Fax: +49 (0)30 227 36192
E-Mail: pressereferat@bundestag.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 16.08.2012 - 17:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 701581
Anzahl Zeichen: 1568
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 193 mal aufgerufen.