Planungssicherheit für den Flughafen Frankfurt und seine Anwohner - Schriftliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes liegt vor!
ID: 701592
schriftliche Begründung seines Urteils vom 4. April 2012 (Az. 4 C
6.10 u.a.) zur Erweiterung des Frankfurter Flughafens vorgelegt.
Hierzu erklärt der Flughafenverband ADV:
"Mit der schriftlichen Urteilsbegründung des
Bundesverwaltungsgerichtes zum Planfeststellungsverfahren und der
Nachtflugregelung am Flughafen Frankfurt herrscht jetzt endgültig
Planungssicherheit für den Flughafen Frankfurt und die
Flughafenanwohner", so ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel. Das
Urteil schafft einen verlässlichen Rahmen für den Ausbau und die
weitere Entwicklung des größten deutschen Flughafens. Das oberste
deutsche Verwaltungsgericht hat das Kontingent von durchschnittlich
133 planmäßigen Flügen in den beiden Nachtrandstunden von 22 bis 23
Uhr und 5 bis 6 Uhr bestätigt.
Der Flughafenverband ADV sieht in den heute veröffentlichten
schriftlichen Urteilsgründen des Bundesverwaltungsgerichtes über
Musterklagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des
Flughafens Frankfurt Main keine zusätzlichen Auflagen für den Betrieb
des Frankfurter Flughafens.
Pressekontakt:
Friederike Langenbruch
Pressesprecherin
Politik, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030/310118-52
Mobil: 0163/4774517
langenbruch@adv.aero
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 16.08.2012 - 17:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 701592
Anzahl Zeichen: 1482
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Urlaub & Reisen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 237 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Planungssicherheit für den Flughafen Frankfurt und seine Anwohner - Schriftliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes liegt vor!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ADV Deutsche Verkehrsflughäfen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).