Uhl: Grundlegende Entscheidung für die Sicherheit der Bürger
ID: 701970
Beschluss hat das Plenum des Bundesverfassungsgerichts entschieden,
dass die Bundeswehr auch bei Einsätzen im Inland in Ausnahmefällen
militärische Mittel zur Abwehr von Gefahren einsetzen darf. Dazu
erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im
Deutschen Bundestag, Hans-Peter Uhl:
"Die grundlegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist
für die Sicherheit unserer Bürger vor terroristischen Angriffen von
herausragender Bedeutung. Dass bei einer Abwehr von Gefahren im
Inland durch die Bundeswehr mit militärischen Mitteln engste
Voraussetzungen zu beachten sind, ist eine rechtsstaatliche
Notwendigkeit.
Der Beschluss bestätigt die bisherige Auffassung der Union, dass
es terroristische Anschläge geben kann, bei deren Abwehr die Polizei
alleine überfordert und es deshalb unverantwortlich wäre, auf die
Bundeswehr nicht zurückzugreifen. Wer dagegen die Augen vor der
Gefahr vor solchen Terroranschlägen verschließt oder einen Einsatz
der Bundeswehr aus überholten ideologischen Gründen verweigert,
handelt gegen die Sicherheit der Bürger. Das von einigen
gebetsmühlenartig vorgetragene vermeintliche Tabu "kein
Bundeswehreinsatz im Innern" ist damit widerlegt."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 17.08.2012 - 11:33 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 701970
Anzahl Zeichen: 1643
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 178 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Uhl: Grundlegende Entscheidung für die Sicherheit der Bürger"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
CDU/CSU - Bundestagsfraktion (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).