HOFF / PILTZ: Kein Freibrief für Bundeswehreinsätze im Innern

HOFF / PILTZ: Kein Freibrief für Bundeswehreinsätze im Innern

ID: 702179

HOFF / PILTZ: Kein Freibrief für Bundeswehreinsätze im Innern



(pressrelations) -
BERLIN. Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Einsatz der Bundeswehr im Innern erklären die sicherheitspolitische Sprecherin Elke HOFF und die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Gisela PILTZ:

HOFF:
Der Plenumsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts bedeutet keine Ausweitung des Einsatzes der Bundeswehr im Innern über die bereits bestehenden Grenzen hinaus. Die klaren Worte zu der Verantwortung der Länder, polizeiliche Aufgaben mithilfe der Polizei zu regeln, sind zu begrüßen. In den entscheidenden Punkten, über die in den vergangenen Jahren immer wieder diskutiert wurde, bleibt das Verfassungsgericht strikt: Der Abschuss von entführten Passagierflugzeugen bleibt ein absolutes Tabu. Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit dürfen nicht durch einen drohenden Einsatz militärischer Mitteln im Innern untergraben werden.

PILTZ:
Dem heutigen Beschluss folgt kein Handlungszwang für den Gesetzgeber. Das Bundesverfassungsgericht zeigt die rote Linie auf. Aber das Gericht kann nicht dem Gesetzgeber die Entscheidung abnehmen, wie und vor allem bis wohin die verfassungsmäßigen Grenzen ausgefüllt werden. Wer sich für den Einsatz militärischer Waffen im eigenen Land ausspricht, kann sich nicht hinter dem Bundesverfassungsgericht verstecken. Ein Gerichtsbeschluss ersetzt nicht die parlamentarische Mehrheit - die es in der Vergangenheit nicht gab und mit der FDP-Bundestagsfraktion auch nicht geben wird. Die Bundeswehr kann und darf auch künftig nicht generell und willkürlich zur Gefahrenabwehr eingesetzt werden. Dabei bleibt es. Mit den Liberalen in Bundestag und Bundesregierung wird es keine militärischen Einsätze der Bundeswehr im Innern über die bisher schon geltende Staatspraxis hinaus geben. Abzuwarten bleibt ohnehin zunächst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Normenkontrollverfahren zum Luftsicherheitsgesetz, in dessen Vorbereitung der Zweite Senat die heute erfolgte Klärung der Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts angestrebt hatte.




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Datum: 17.08.2012 - 15:16 Uhr
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