Westfalenpost: Pflicht als Service verstehen
Von Wilfried Goebels
Der aufgeklärte Verbraucher will wissen, welche
Zusatzstoffe in Lebensmitteln stecken, ob die Ware für Allergiker
geeignet ist oder gentechnisch hergestellt wurde. Für Transparenz
sorgt die Kennzeichnungspflicht. Bei der Auszeichnung der Preise aber
lassen viele Händler die nötige Detailtreue vermissen. Hier helfen
nur Kontrollen und bei Verstößen üppige Bußgelder.
Dass Grundpreise kaum lesbar
aufgedruckt werden, ärgert beim Preisvergleich. Wer wenig Zeit hat,
will beim Einkauf schnell erkennen, was das günstigste Produkt ist.
Nur ein klar lesbarer Grundpreis schützt vor Mogelpackungen und
scheinbaren Schnäppchen.
Der
Verbraucher spürt die Absicht - und ist verstimmt. Schließlich ist
der Handel schon gesetzlich verpflichtet, lesbare Preisschilder
aufzudrucken. Wenn Händler häufig aber erst nach Verwarnungen
Missstände beheben, müssen die Kontrollen intensiviert werden.
Der Handel ist gut beraten, lesbare
Preisschilder als Service für die zunehmend ältere Kundschaft zu
verstehen. Ein Kunde, der beim Preis nachvollziehen kann, dass er
fair behandelt wird, wechselt den Händler nicht so leicht: Vertrauen
ist die Grundlage für dauerhafte Geschäfte.
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Datum: 20.08.2012 - 18:38 Uhr
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