Rheinische Post: Kommentar zum Bluttest auf Down-Syndrom: Gefahr für Embryo
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die Wissenschaft tragischerweise schneller, als die Gesellschaft und
der Gesetzgeber Position beziehen können. Wir haben uns daran
gewöhnt, dass die gesetzlichen Regelungen zur Abtreibung und zur
Gendiagnostik weit ausgelegt werden. Da wird die Einführung des
Bluttests für Schwangere mit dem Argument begründet, es gebe ja auch
schon die Fruchtwasseruntersuchung. Diese Argumentationskette ist aus
zwei Gründen fatal: Ganz lapidar erklärt sie das Aufspüren und
Abtreiben von ungeborenen Kindern mit Down-Syndrom zum Normalfall.
Und sie legt zugleich den Grundstein für die nächste Verlegung der
Grenzen. Was machen wir, wenn die Wissenschaft über das Blut der
Mutter gar das gesamte Genom entschlüsseln kann? In einer
Gesellschaft, in der sich Liebe, Zuwendung und Ehrgeiz der Eltern auf
ein oder zwei Kinder konzentrieren, ist der Wunsch nach einem
gesunden Kind nachvollziehbar. Darüber dürfen wir es aber nicht
versäumen, die Grenze unseres Strebens nach einem perfekt geplanten
Lebenslauf mit perfekt geplanten Kindern zu ziehen. Beim
systematischen Aussortieren von Kindern mit Down-Syndrom ist diese
Grenze eindeutig überschritten.
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Datum: 21.08.2012 - 22:15 Uhr
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