InfraTrust Zwei GmbH & Co. KG: CLLB Rechtsanwälte reichen erste Klagen gegen Banken wegen fehlerhafter Anlageberatung ein

(firmenpresse) - München, den 21.08.2012: Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat für mehrere Anleger der InfraTrust Zwei GmbH & Co. KG erste Schadensersatzklagen gegen Banken wegen fehlerhafter Anlageberatung eingereicht. Hintergrund ist eine, nach Auffassung der Anleger, fehlerhafte Anlageberatung anlässlich des Erwerbes von Beteiligungen an der InfraTrust Zwei GmbH & Co. KG.
Die Anleger hatten sich im Jahr 2008 an ihre Hausbank gewandt und um Beratung hinsichtlich einer sicheren Möglichkeit der Kapitalanlage gebeten. Die Bankberater stellten den Anlegern nach deren Darstellung daraufhin die Fondsbeteiligung als sichere Anlage vor, die im Vergleich zum Tagesgeldkonto aber höhere Zinsen biete. Auf Risiken, insbesondere das des Totalverlustes, wurde hingegen nicht hingewiesen. Vielmehr wurde die Kapitalanlage nach Darstellung der Anleger ausschließlich positiv bewertet.
Mit der Klage begehren die Anleger nun volle Entschädigung, d.h. so gestellt zu werden, als ob sie die Beteiligung an der InfraTrust Zwei GmbH & Co. KG nicht gezeichnet hätten. „Die Betroffenen stehen hierbei alles andere als chancenlos da.“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich. „Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.
Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen.
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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
Rechtsanwalt Christian Luber
CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München
Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90
Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de
Datum: 22.08.2012 - 12:29 Uhr
Sprache: Deutsch
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Rechtsberatung (privat)
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Freigabedatum: 22.08.2012
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