Neue OZ: Kommentar zu Offshore-Streit
ID: 705316
Gewinne werden privatisiert, Risiken aber auf die Verbraucher
abgewälzt: Es ist eine windige Regelung, auf die sich Industrie,
Versorger und Ministerien da geeinigt haben, um den Ausbau der
Windstrom-Erzeugung auf See voranzutreiben.
Mag sein, dass man anders nur schwer Investoren findet - ein
ordnungspolitischer Sündenfall bleibt die Abmachung trotzdem. Umso
mehr wundert es, dass ausgerechnet FDP-Politiker, die doch sonst so
auf freie Märkte schwören, den Kompromiss schönzureden versuchen.
Dass Ministerin Ilse Aigner Kritik äußert, ist indessen nur ihre
Pflicht und Schuldigkeit. Sie kann es nicht stillschweigend
hinnehmen, wenn dem Konsumenten mal eben mögliche Lasten in Höhe von
vielen Millionen Euro auferlegt werden. Hinzu kommt eine starke
Ungleichbehandlung: Großverbraucher sollen pro Kilowattstunde
deutlich weniger zahlen als Kleinverbraucher - ein weiteres
unverständliches Detail.
Es gibt also viele Gründe, den aktuellen Entwurf wenigstens
punktuell zu ändern. Dies gilt umso mehr, als etwa der Versorger Eon
betont, das Risiko, dass ein Haftungsfall eintrete, sei doch recht
gering. Warum, so fragt man sich, muss es dann überhaupt so
weitreichende Absicherungen geben?
Fazit: Offenbar sind einige Branchen so stark verhätschelt worden,
dass ihren Managern schon sehr viel Unternehmergeist verloren
gegangen ist.
Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion
Telefon: +49(0)541/310 207
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 22.08.2012 - 22:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 705316
Anzahl Zeichen: 1699
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Osnabrück
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Diese Pressemitteilung wurde bisher 212 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neue OZ: Kommentar zu Offshore-Streit"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Neue Osnabrücker Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).