Jetzt Schulden machen - aber richtig!
Bremer Inkasso GmbH kritisiert erneut Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Insolvenzrechts
„Für mich ist das ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, die ihre Einkäufe bisher ihrem Geldbeutel angepasst haben und die gelernt haben, auf das eine oder andere, was finanziell einfach nicht machbar war, zu verzichten – auch wenn es noch so schwer fiel. Wenn ich aber als unredlicher Schuldner weiß, dass ich ja in drei Jahren meine Schulden los bin, dann gönne ich mir schon mal schnell den einen oder anderen Luxus ‚auf Pump’“, so Drumann weiter. „Eine nette Einladung zum Schuldenmachen!“
Viele halten derzeit ihre Insolvenzanträge zurück, weil sie wissen, sie müssen bald nicht mehr sechs Jahre, sondern lediglich drei Jahre warten, bis sie ihre Schulden los sind. „Es ist dringend erforderlich, keine Signale zu setzen, die den Eindruck erwecken, man könne künftig alles auf drei Jahre ‚abbezahlen’, und das nur für 25% des Preises“, meint Drumann. Denn die Bedingungen für eine verkürzte Wohlverhaltensperiode sind u. a.: Der Schuldner muss die Verfahrenskosten begleichen und mindestens 25% der offenen Forderungen befriedigen. Kann er lediglich die Verfahrenskosten tragen, ist eine Verkürzung auf fünf Jahre vorgesehen. Ist ihm aber auch das nicht möglich, bleibt es bei der Dauer der Restschuldbefreiungsphase von sechs Jahren.
„Diese Regel, bezogen auf die Zahlung der Verfahrenskosten und die 25%, kann ich mir bei Verbindlichkeiten vorstellen, die aus einer Selbständigkeit herrühren. Für diejenigen aber, die private Schulden etwa aus Käufen bei Versandhäusern haben, muss eine Verlängerung der Periode auf zehn Jahre erfolgen – am besten nach US-amerikanischem Vorbild kombiniert mit der verpflichtenden Teilnahme an einem Kurs zum privaten Finanzmanagement“, fordert Drumann und ergänzt: „Der Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e. V. (BDIU) plädiert schon lange für eine Stärkung der Schuldenprävention, damit es erst gar nicht zu Verbraucherinsolvenzen kommt. Die Finanzkompetenz der Verbraucher muss verbessert werden! Immer mehr Jugendliche haben oft schon beträchtliche Schulden. Und das u. a. auch deswegen, weil in den Familien nicht mehr genügend über finanzielle Zusammenhänge aufgeklärt wird. Der Bundesverband und seine Mitglieder sprechen sich daher für die Einführung eines ‚Schulfachs Finanzkompetenz’ aus. – Das ist der richtige Ansatz!“ Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Bremer Inkasso GmbH bietet ihren Kunden kompetente Beratung und juristische Unterstützung im Bereich des Forderungseinzugs. Bundesweit und international nehmen seit Jahren Industrie- und Handelsunternehmen, Handwerksbetriebe, Verlage, Banken, Steuerberater, Ärzte und auch Privatpersonen die Dienstleistung des Inkassounternehmens in Anspruch. Das 1984 von Bernd Drumann gegründete Einzelunternehmen ist seit 1996 unter dem Namen Bremer Inkasso GmbH tätig. Aktuell sind ca. 20 Mitarbeiter in der Firmenzentrale der Bremer Inkasso GmbH beschäftigt. Das Unternehmen bietet seinen Mandanten faire und transparente Konditionen. Die Sachbearbeitung bei der Bremer Inkasso GmbH erfolgt überwiegend durch speziell ausgebildete Volljuristen. Etwa 70 Prozent der erteilten Inkassoaufträge werden so schon vorgerichtlich erfolgreich abgeschlossen. Aufgrund qualitativ hoher Standards erhielt die Bremer Inkasso GmbH vom TÜV in 2010 das Zertifikat „Geprüftes Inkasso“ und ist zudem Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V.
Bremer Inkasso GmbH
Eva-K Möller
Norderoog 1, 28259 Bremen
Tel. +49 (0)421-84106-25
Fax +49 (0)421-84106-21
E-Mail : moeller(at)bremer-inkasso.de
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Datum: 23.08.2012 - 09:42 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Eva-K Möller
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Bremen
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Freigabedatum: 23.08.2012
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