Auch Arbeitsrichter unterrichten künftig Rechtskunde an Schulen

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Auch Arbeitsrichter unterrichten künftig Rechtskunde an Schulen



(pressrelations) -
Justizminister: "Grundwissen über das Recht ist im Rechtsstaat unabdingbar"

Rechtskunde an Schulen in Nordrhein-Westfalen ist für die Landesregierung eine Daueraufgabe. Das hat Justizminister Thomas Kutschaty jetzt mit Beginn des neuen Schuljahres deutlich gemacht. "Ein Grundwissen über das Recht ist in einem Rechtsstaat unabdingbar. Deshalb haben wir das Thema 'Rechtskundeunterricht' auch in unseren Koalitionsvertrag mit aufgenommen", so der Justizminister. In diesem Schuljahr bietet die Justiz erstmals an, dass Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter im Rechtskundeunterricht insbesondere den Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen der Haupt- und Realschulen Grundkenntnisse im Arbeitsrecht vermitteln. Ich würde mich daher freuen, wenn möglichst viele Schulen unser Angebot annehmen würden", so Kutschaty, der gleichzeitig ankündigte, die Finanzmittel für den Rechtskundeunterricht zu erhöhen um zukünftig mehr Rechtskunde-Arbeitsgemeinschaften zu ermöglichen und das inhaltliche Angebot weiter auszubauen.

Im Schuljahr 2012/2013 werden weitere interessante Filme zum Rechtskundeunterricht zur Verfügung gestellt, die aktuelle Rechtsfragen aus dem Alltag Jugendlicher aufgreifen, darunter zum Beispiel der illegale Download eines Musikalbums und die daraus folgende hohe Abmahngebühr. Zusätzlich wird es in diesem Jahr auch einen speziell auf die Bedürfnisse des Rechtskundeunterrichts zugeschnittenen Schülerkalender geben, der an alle Teilnehmer der Arbeitsgemeinschaften verteilt wird.

Als Leiterinnen und Leiter von Rechtskundearbeitsgemeinschaften sollen künftig auch Diplom-Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie Amtsanwälte eingesetzt werden. "Damit erreichen wir, dass noch mehr Justizexperten dank ihrer Berufserfahrung aus der Rechtspraxis berichten werden", freut sich der NRW-Justizminister. Auch ein neues Lehrbuch zur Rechtskunde wird die Unterrichtsplanung aktiv unterstützen.

Rechtskundeunterricht in freiwilligen Arbeitsgemeinschaften dient einer sozialen Aufgabe, der sich die NRW-Justiz seit vielen Jahrzehnten widmet. Jedes Jahr werden rund 1.000 Arbeitsgemeinschaften an allgemeinbildenden Schulen eingerichtet in denen die Schülerinnen und Schüler in zwölf Doppelstunden Grundwissen über das Recht erlangen.




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Datum: 23.08.2012 - 17:02 Uhr
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