Schifffahrtskrise lässt Werse Gruppe gegebenenfalls nicht unberührt

Schifffahrtskrise lässt Werse Gruppe gegebenenfalls nicht unberührt

ID: 706184

Die Anleger der Werse Schiffsbeteiligungen blicken unruhigen Zeiten entgegen.



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(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Für die Werse Chartering GmbH & Co. KG sowie für die Werse Schifffahrts GmbH & Co. KG ?MS Isabell? wurde am 27.10.2011 das Insolvenzverfahren eröffnet. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens für die vorgenannten Gesellschaften reiht sich die Werse Gruppe nahtlos in eine ganze Reihe von Schiffsfonds, die von der Schifffahrtskrise betroffen sind, ein. Neben diesen Gesellschaften befinden sich bereits weitere Gesellschaften der Gruppe in der Insolvenz, beispielsweise die ADRIA Schifffahrts GmbH & Co. KG, die WERSE Schifffahrts GmbH & Co. KG MS ?WB Indic?, die EMS Reederei GmbH & Co. KG und die WERSE Schifffahrts GmbH & Co KG ?MS Caribe?.
Die Schwierigkeiten sollen hauptsächlich aus den zu hohen Kosten für den Erwerb der Schiffe resultieren. Außerdem soll der Reparaturaufwand der Schiffe nicht ausreichend kalkuliert worden sein, sodass erforderliche Eigenfinanzierungsmittel innerhalb der Gruppe nicht zur Verfügung standen. Deshalb sollen auch zahlreiche Schiffe zu keiner Zeit in Fahrt genommen worden sein. Die Schifffahrtskrise führte außerdem zu einem dramatischen Verfall der Charterraten, sodass die Werse Gruppe nicht ausreichend Chartereinnahmen erzielt haben soll. Sanierungsversuche im Mai und Juni 2011 sind wohl gescheitert.
Für die Anleger solcher Werse Schiffsbeteiligungen könnte daher die Gefahr eines Totalverlustes der Beteiligungen drohen. Die Verwertung der Schiffe könnte gegebenenfalls nicht ausreichen, um die bestehenden Verbindlichkeiten zu tilgen. Die Betroffenen wissen oftmals nicht, ob und wie ihre Beteiligungen noch zu retten sind. Unsere im Kapitalmarktrecht tätigen Anwälte beraten Sie gerne umfassend über Ihre rechtlichen Ansprüche.
Möglicherweise könnten Anleger Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung oder aufgrund einer Falschberatung geltend machen. Neben der Überprüfung des Anlegervertrages wird ein kompetenter Rechtsanwalt umfassend und einzelfallbezogen prüfen, ob und gegen wen Ihnen möglicherweise Ansprüche zustehen könnten. Insbesondere wird geprüft, ob Sie über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt worden sind.


Lassen Sie daher Ihre Schiffsfonds-Beteiligung überprüfen, um weitere Verluste ihres investierten Kapitals zu vermeiden.
Sollten Sie als Betroffener sogar einen Kredit aufgenommen haben, um Ihre Beteiligung zu finanzieren, und dadurch einen Schaden erlitten haben, sollten Sie Ihre Ansprüche umfassend von einem erfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen. Mit Hinblick auf die kurzen Verjährungsfristen sollten Sie unverzüglich handeln.

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Datum: 23.08.2012 - 18:45 Uhr
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