Weg geebnet für ELENA-Verfahren

Weg geebnet für ELENA-Verfahren

ID: 70704

• Bundestag stimmt Gesetzesentwurf zu
• Elektronischer Entgeltnachweis entlastet Arbeitgeber, Antragsteller und Behörden



Das ELENA-Verfahren: Weniger Bürokratie für alleDas ELENA-Verfahren: Weniger Bürokratie für alle

(firmenpresse) - In seiner 200. Sitzung hat der Deutsche Bundestag gestern dem Entwurf des Gesetzes über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) zugestimmt. Demnach übermitteln Arbeitgeber ab Januar 2010 die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten verschlüsselt an eine zentrale Speicherstelle, die von der Deutschen Rentenversicherung Bund betrieben wird. Die separate Registratur Fachverfahren wird von der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) als gemeinsames Unternehmen der gesetzlichen Krankenkassen verwaltet. Sie pseudonymisiert die Identität der Verfahrensteilnehmer vor der Speicherung. Durch dieses Vorgehen können die gespeicherten personenbezogenen Daten ohne Zustimmung durch den Verfahrensteilnehmer weder einer Person zugeordnet noch sonst in irgendeiner Form genutzt werden.
Das Wirtschaftsministerium hatte im Jahr 2002 die Spitzenverbände der Krankenkassen mit einem Forschungsprojekt beauftragt. An diesem Projekt waren unter anderem Ministerien, die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Bundesagentur für Arbeit, Kommunen, Datenschutzbeauftragte des Bundes und der Länder sowie Gewerkschaften beteiligt. Hintergrund war, dass die Krankenkassen den elektronischen Datenaustausch mit Leistungserbringern und Arbeitgebern bereits hochsicher praktizieren und hierfür innovative Technologien eingeführt haben. Auf dieser erprobten Datenautobahn baut künftig das ELENA-Verfahren auf.
„Für die Bundesbürger stellt das ELENA-Verfahren einen Meilenstein in Sachen Entbürokratisierung in Verbindung mit extrem hohen Datenschutz dar: Die leistungsgewährenden Behörden können alle relevanten Daten zur zügigen Antragsbearbeitung abrufen – allerdings nur nach Zustimmung durch den jeweils betroffenen Bürger. Dazu muss dieser sein Einverständnis mittels einer Signaturkarte geben“, erklärt ITSG-Geschäftsführer Harald Flex und ergänzt: „Dieser Vorgang ist vergleichbar mit einer Zahlung mittels ec-Karte. Nur, dass in diesem Fall der Bezug der Leistung beantragt und bearbeitet werden kann. Die Bearbeitung erfolgt elektronisch ohne lästige Wartezeiten und ohne das Ausfüllen von Papierformularen.“


Ein weiterer Aspekt: Der Arbeitgeber erfährt künftig nicht mehr, wann seine Mitarbeiter oder deren Angehörige Sozialleistungen beantragen wollen.
Nach Schätzungen des Normenkontrollrats entlastet die Einführung des ELENA-Verfahrens die Unternehmen in der Bundesrepublik jährlich um rund 85 Millionen Euro. Diese Summe wird durch eine erhebliche Reduzierung von Papier-Bescheinigungen zum Erlangen Sozialleistungen eingespart. Die Arbeitsagenturen und weitere Behörden profitieren durch die durchgängige Verarbeitung von elektronischen Daten und werden von Papieranträgen befreit.
Nach der Phase der Datenerhebung wird das ELENA-Verfahren ab Januar 2012 für den Zugriff durch die leistungsgewährenden Behörden freigeschaltet. Erst dann benötigt der Leistungsempfänger eine Signaturkarte.
Mit dem ELENA-Verfahren wird sich Experten zufolge auch deutschlandweit die elektronische Signatur durchsetzen. Sie ist ein wichtiges Instrument, um beispielsweise Bankgeschäfte und Online-Vertragsabschlüsse rechtsverbindlich durchführen zu können. Die Signatur ist damit auch Türöffner für Innovationen im Bereich des elektronischen Handels. „Auf der Signaturkarte selbst werden keine Entgeltdaten gespeichert. Damit eröffnen wir für den Bürger die Möglichkeit, dass er quasi die Karte seines Vertrauens wählen kann. Sie muss nur einen geeigneten Schlüssel für die elektronische Signatur tragen können. Dazu bieten sich auch die ec-Karte, der neue elektronische Personalausweis oder die elektronische Gesundheitskarte an“, klärt Harald Flex auf.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ITSG (Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung GmbH) übernimmt im Auftrag aller Spitzenverbände der Krankenkassen Aufgaben zur Vorbereitung, Realisierung und Optimierung der Datenaustauschverfahren. Gegenstand des Unternehmens ist die Unterstützung der Standardisierung und Normierung des Datenaustauschs in der gesetzlichen Krankenversicherung durch Produkte und Dienstleistungen sowie die Datenverarbeitung im Auftrag der Krankenkassen und Ihrer Verbände im Sinne von § 207 ff. SGB V in Form einer informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Die Gesellschaft erfüllt Aufgaben im Sinne von § 219 SGB V. Die vorbezeichneten Leistungen werden nur gegenüber Gesellschaftern sowie deren Mitgliedern erbracht; gegenüber Dritten, die direkt am Datenaustausch beteiligt sind oder deren Zulieferern und Dienstleistern nur nach Beschluss der Gesellschafterversammlung.
Im Vordergrund der Aufgabendurchführung steht die pragmatische und schnelle Umsetzung der Anforderungen. Dabei kann die bestehende Infrastruktur der gesetzlichen Krankenkassen genutzt werden. Die Komplexität der heutigen Informationstechnologie kann nicht allein von einem einzigen Team bewältigt werden. Die konsequente Einbindung von externen Know-how-Trägern sichert den Wissensvorsprung.



PresseKontakt / Agentur:

Uwe Berndt
Projekt-Pressestelle der ITSG für das „ELENA-Verfahren“
c/o Mainblick – Agentur für Öffentlichkeitsarbeit
Wilhelmshöher Straße 35, 60389 Frankfurt am Main
Telefon 0 800 / 3 53 62 83 (0800/ELENAVF)
elena(at)mainblick.com



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Bereitgestellt von Benutzer: mainblick
Datum: 23.01.2009 - 17:37 Uhr
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Politik & Gesellschaft


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Freigabedatum: 23.01.2009

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