Auslandsfirma
Aktion: „Raus aus der Limited“ – honorarfrei -
DIHT empfiehlt Sarl statt Limited (Ltd.)
„Die Limited ist schließlich nicht die einzige attraktive Gesellschaftsform in Europa. Es erstaunt eigentlich, dass man in Deutschland nicht schon die sehr viel näher liegende französische Sarl, die ähnliche Vorzüge bietet, entdeckt hat“,
so Dieter Möllering, Leiter der Abteilung Recht im Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in einer im Internet veröffentlichten Stellungnahme zur GmbH-Reform.
Die MC Management Consultants Sà rl hat eine bis zum 30. Juni 2009 befristete Aktion gestartet: Sie unterstützt den Wechsel von der Limited zur Sarl – honorarfrei.
Die Sarl hat wie die Limited die gleichen Vorteile gegenüber der GmbH:
-Die Höhe des Stammkapitals ist nicht festgelegt.
-Der Gesellschaftsvertrag muss nicht notariell beurkundet werden.
-Die Gründung ist innerhalb von maximal 3 Arbeitstagen vollzogen
Die Sarl hat aber auch gegenüber der Limited erhebliche Vorteile:
-Die Sarl wurde 1925 in Anlehnung an das deutsche GmbH-Recht geschaffen. Somit sind die Vorschriften geläufig und nicht fremd wie im englischen Recht. Der Beratungsaufwand ist daher weitaus geringer und somit auch dessen Kosten.
-Es muss keine unbekannte dritte Person (company secretary) kostenpflichtig eingesetzt werden.
-Die Sarl wird nicht bei einer Pflichtverletzung im Handelsregister gelöscht.
-Gewinne können im Gegensatz zur Limited uneingeschränkt ausgeschüttet werden.
-Es besteht für den Geschäftsführer bei Überschuldung keine Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen.
-Die Haftung des Geschäftsführers ist vergleichbar wie im deutschen Recht und nicht so streng und weitgehend wie im englischen Recht.
-Es besteht bei der Sarl keine Durchgriffshaftung auf die Gesellschafter wie bei der Limited.
-Das Image einer Sarl ist allgemein besser als bei einer Limited.
Die Sà rl eignet sich für alle geschäftliche Tätigkeiten in Deutschland, Frankreich und in allen andern EU-Ländern im Bereich des Handels, Handwerks, Industrie und der Dienstleistungen.
Außerdem kann die Sà rl genau so eingesetzt werden wie die deutsche GmbH als Komplementärin (persönlich haftende Gesellschafterin) einer Kommanditgesellschaft (KG), welche dann als Sà rl & Co. KG bezeichnet wird.
Für einen geschäftlichen Neubeginn aufgrund eines unverschuldeten Verhängnisses kann die Sà rl im Rahmen eines Treuhandverhältnisses zur Lösung der Probleme beitragen.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Wir beraten und betreuen Unternehmen bei der Gründung einer französischen GmbH (Sarl). Von uns werden die Dokumente erstellt und die Anmeldung bei den Behörden vorgenommen. Auch stellen wir den notwendigen Geschäftssitz und begleiten den Unternehmer zu einer französischen Bank zwecks Eröffnung eines Bankkontos. Unternehmern in Schwierigkeiten bieten wir ein Treuhand-Modell für den Neuanfang an.
MC Management Consultants SÃ rl
Dipl.-Betriebswirt Dieter Polei
Consultant - Wirtschaftsjurist (Ass. jur.)
2, rue du Saumon
F-67000 Strasbourg
Tel.: +33 (0) 3.90.23.61.40 (es wird deutsch gesprochen)
E-Mail: info(at)firma-im-ausland.eu
Internet: www.firma-im-ausland.eu
Datum: 26.01.2009 - 17:34 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dieter Polei
Stadt:
67000 Strasbourg
Telefon: +33 (0) 3.90.23.61.40
Kategorie:
Unternehmensführung
Meldungsart: Unternehmensinformation
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