Karlsruhe hält Regierung erneut den Spiegel der Verfassungswidrigkeit vor
ID: 709485
Karlsruhe hält Regierung erneut den Spiegel der Verfassungswidrigkeit vor
"Zum wiederholten Mal muss das Bundesverfassungsgericht grundgesetzwidrige Gesetze der Bundesregierung kassieren, die Migrantinnen und Migranten betreffen - zuletzt beim Asylbewerberleistungsgesetz, nun beim Eltern- und Erziehungsgeld.
Sage niemand, die Regierung hätte es nicht wissen können. DIE LINKE im Bundestag hatte in einem Entschließungsantrag im Oktober 2006 bei der Verabschiedung der nun als verfassungswidrig gebrandmarkten Regelung auf genau diese Verfassungswidrigkeit hingewiesen. Nachzulesen auf Bundestagsdrucksache 16/3030 und im Plenarprotokoll 16/57, S. 5596.
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im Jahr 2004 ein vergleichbares Urteil gefällt, das nur zu übertragen gewesen wäre. Der Regierung ging es jedoch - wie so oft im Umgang mit Flüchtlingen bzw. Migrantinnen und Migranten - nicht um die Wahrung der Verfassung, sondern um Kostenreduzierung auf deren Rücken. Diese Entrechtung, dieses Vorenthalten von Leistungen kommen einer gezielten Ausgrenzung gleich. Die Bundesregierung muss den verfassungswidrigen Zustand sofort beheben."
F.d.R. Beate Figgener
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher@linksfraktion.de
www.linksfraktion.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 29.08.2012 - 12:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 709485
Anzahl Zeichen: 2270
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 207 mal aufgerufen.