ADKA begrüßt die Entscheidung des BVG zur Krankenhausversorgung / Große Distanzen weiterhin unzulässig
ID: 710823
Krankenhauspatienten!" so meint Klaus Tönne, Geschäftsführer des
Bundesverbands Deutscher Krankenhausapotheker ADKA e.V.
Heute hat das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung des OVG
Münster vom Mai 2011 kassiert, nach der eine Versorgung eines
Krankenhauses im Raum Bremen durch eine Krankenhausapotheke in Ahlen
über eine Distanz von über 200 km zulässig sein sollte. Diese
Entscheidung des OVG Münster hatte Empörung bei den Apothekerkammern,
den Aufsichtsbehörden und den Verbänden ausgelöst. Der betroffene
Landkreis hatte deshalb Revision beim Bundesverwaltungsgericht
beantragt.
"Die heutige Entscheidung bestätigt die Intention des
Apothekengesetzes im § 14, die Versorgung von Klinikpatienten orts-
und zeitnah mit intensiver direkter Beratung durch den
Klinikapotheker vorzunehmen. Wir sind froh, dass ein Rückfall in die
Versand-Belieferung der 70er Jahre nun verhindert worden ist." freut
sich Markus Müller, Vizepräsident der ADKA aus Berlin, "Damit wird
die qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung in Krankenhäusern
einmal mehr bestätigt!". Auch das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte
unlängst rechtskräftig einen Versorgungsvertrag abgelehnt, der sogar
über mehr als 500 km gehen sollte.
Die ADKA vertritt die Interessen von rund 1.900 deutschen
Krankenhausapothekern. Im Fokus der Verbandsarbeit steht, die
größtmögliche Sicherheit der Arzneimittelversorgung aller
Klinikpatienten zu gewährleisten. Weitergehende Informationen finden
Sie unter http://www.adka.de
Pressekontakt:
Ansprechpartner:
Dr. Torsten Hoppe Tichy, praesident@adka.de
Geschäftsführer Klaus Tönne, gf@adka.de
Alt Moabit 96, 10559 Berlin, Tel. 030-3980 8752, Fax - 8753.
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Datum: 30.08.2012 - 16:55 Uhr
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