Neue OZ: Kommentar zu Kurt Beck/Nürburgring-Pleite
ID: 711009
Einigkeit macht stark. Unter diesem Motto haben die
Landtagsabgeordneten der rot-grünen Koalition in Rheinland-Pfalz
gestern den Misstrauensantrag gegen Kurt Beck abgeschmettert. Der
langjährige Ministerpräsident, über dessen Rückzug noch im Frühjahr
öffentlich spekuliert worden war, bleibt damit weiter an der Macht.
Nach der Abstimmung kann Beck zumindest etwas aufatmen, stehen doch
die Regierungsparteien SPD und Grüne geschlossen hinter ihm.
Aber die Debatte um die Nürburgring-Pleite ist damit für Beck und
die Sozialdemokraten noch nicht ausgestanden. Weitere unangenehme
Untersuchungen stehen an. Daher wird es lange dauern, bis Gras über
das mehr als 300 Millionen Euro schwere Debakel gewachsen ist.
Politisch bleibt Beck wegen des Finanzdesasters weiterhin
angeschlagen, wie auch die jüngsten Umfragen belegen. Seine
Herausforderin Julia Klöckner von der CDU hat aus dem Fiasko in der
Eifel Kapital geschlagen und den Mainzer Ministerpräsidenten an
Popularität überflügelt.
Das in den Sand gesetzte Bauprojekt war eines der teuersten
Infrastrukturvorhaben in Rheinland-Pfalz. Zwar kann sich Becks Bilanz
als Ministerpräsident generell sehen lassen. So genießt er etwa einen
guten Ruf als geschickter Verhandler im Bundesrat. Doch das Scheitern
am Nürburgring schadet ihm auch deshalb nachhaltig, weil es ein
persönliches Anliegen war.
Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion
Telefon: +49(0)541/310 207
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 30.08.2012 - 22:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 711009
Anzahl Zeichen: 1689
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Osnabrück
Kategorie:
Innenpolitik
Diese Pressemitteilung wurde bisher 266 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neue OZ: Kommentar zu Kurt Beck/Nürburgring-Pleite"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Neue Osnabrücker Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).