Bundesfinanzhof: Neue Regeln zum steuerlichen Abzug der"Praxisgebühr"

Bundesfinanzhof: Neue Regeln zum steuerlichen Abzug der"Praxisgebühr"

ID: 711626
(firmenpresse) - Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 18.07.2012 (X R 41/11) können diese Aufwendungen nicht als Sonderausgaben angesetzt werden. Denn hierzu zählen nur solche Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Erlangung eines Versicherungsschutzes stehen. Das ist zum Beispiel bei den Beiträgen zur Kranken- oder Pflegeversicherung der Fall, jedoch nicht bei der Praxisgebühr. Die Frage, ob die Praxisgebühr wie zusätzliche Krankheitskosten im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen abgezogen werden können, ist vom Bundesfinanzhof offen gelassen worden.

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) empfiehlt daher den Steuerpflichtigen, die Praxisgebühren bei den außergewöhnlichen Belastungen anzusetzen. Denn bereits das Finanzgericht Baden-Württemberg hatte mit seiner Entscheidung vom 30.03.2011, Aktenzeichen 4 K 1053/09 diese Zuordnung entschieden.

Doch wie viel kann nun steuerlich abgezogen werden? "Dies kann nur individuell beantwortet werden", so Jörg Strötzel, Vorsitzender der VLH. Denn eine sog. zumutbare Belastung, deren Höhe sowohl vom Gesamtbetrag der Einkünfte als auch von der Anzahl der Kinder abhängig ist, mindert die abziehbaren Kosten. Deshalb wird die geringe Praxisgebühr allein nicht abziehbar sein. Wenn aber weitere Krankheitskosten entstanden sind, wird die zumutbare Belastung häufig überschritten. "In der Summe ergeben sich dann zusätzliche steuerliche Abzugsmöglichkeiten", so Strötzel weiter.

Um dieses Potenzial zu sichern, ist es wichtig, dass alle Nachweise für Zuzahlungen zu Medikamenten und Krankenhausaufenthalten, Arzt- und Zahnarztrechnungen, Fahrten zum Arzt mit dem eigenen Fahrzeug oder öffentlichen Verkehrsmitteln, sowie Aufwendungen für Hilfsmittel (z.B. Brillen und Hörgeräte) gesammelt werden, um den Grenzbetrag der zumutbaren Belastung zu übersteigen.

Ausführliche Informationen erhalten Arbeitnehmer in den bundesweit rund 2.800 örtlichen Beratungsstellen der VLH.



Dieser Pressetext steht auch im Internet unter http://www.vlh.de/content/pressemitteilung_detail.php?stID=420&site=pressemitteilung zum Download bereit.

Die Fakten in Kurzform:

- Gesetzlich Krankenversicherte zahlen pro Quartal 10 Euro Praxisgebühr, wenn sie einen Arzt oder Zahnarzt aufsuchen.
- Diese Aufwendungen sind grundsätzlich steuerlich abzugsfähig.
- Die Höhe des Abzugs richtet sich jedoch nach den individuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut über 700.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche Beratungsstellen - viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert - erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere Informationen sind im Internet unter www.vlh.de zu finden bzw. können unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden.



PresseKontakt / Agentur:

Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
Bernhard Lauscher
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt/Wstr.
presse(at)vlh.de
06321 49010
http://www.vlh.de



drucken  als PDF  Unfallversicherungen vergleichen und sparen Internetdatenbank für Schuldtitel und Forderungen McTitle Ltd.
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 31.08.2012 - 15:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 711626
Anzahl Zeichen: 2525

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bernhard Lauscher
Stadt:

Neustadt/Wstr.


Telefon: 06321 49010

Kategorie:

Finanzwesen


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 397 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bundesfinanzhof: Neue Regeln zum steuerlichen Abzug der"Praxisgebühr""
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Kompetente Hilfe durch den Steuer-Dschungel: Wolfgang Zirpel bietet Steuerberatung in Neu-Isenburg ...
Professionelle Steuerberatung in Neu-Isenburg bietet Wolfgang Zirpel. In seiner Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. steht er mit Rat und Tat zur Seite. Er nimmt sich viel Zeit für seine Kunden. In seiner individuellen Beratung hilft er ihnen, die steuerlichen M

10 Steuertipps: Was Sie in diesem Jahr noch erledigen sollten ...
Bei geändertem Gehalt die Steuerklasse wechseln oder rechtzeitig die teure Brille kaufen, Kindergeld fürs erwachsene Kind beantragen oder bis Silvester das Bad renovieren: 10 Tipps, mit denen man noch in diesem Jahr Steuern spart. Wer sich ausreichend informiert, rechtzeitig Anträge stellt und se

Neues VLH-Karriereportal: Einfach durchstarten in die Selbstständigkeit ...
Noch nie war es für Bewerber aus dem Steuerbereich so einfach, sich ein Bild vom Beruf als selbstständiger Beratungsstellenleiter zu machen wie mit dem neuen Karriere-Portal des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH). Wie baut man eine Beratungsstelle auf? Welche Verdienstm


Weitere Mitteilungen von Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.


Internetdatenbank für Schuldtitel und Forderungen McTitle Ltd. ...
McTitle betreibt die erste internationale Handelsplattform für alle Arten von Schuldtiteln und Forderungen. Egal, ob "werthaltig" oder "wertlos". wie z.B: -ausgeklagte Schuldtitel -vollstreckbare Ausfertigungen -Ausfertigungen Forderungen aus Kapitalanlagen, wenn auch deren Her

Gründen ohne Eigenkapital - geht das? Das geht! ...
Der Traum vom eigenen Geschäft, der Werkstatt, Praxis, Agentur oder Firma - viele wagen nicht, ihn zu leben. Mangelndes Startkapital ist der Grund. Dabei halten Staat und Wirtschaft etliche Fördermittel für Existenzgründer bereit. Hier muss zwischen Zuschüssen und Finanzierungsmodellen untersch

Unfallversicherungen vergleichen und sparen ...
Die Unfallversicherung ist eine der am häufigsten gewählten Versicherungen, denn sie bietet finanziellen Schutz bei schweren Unfällen. Verbrauchern, die sich über die Unfallversicherung an sich, deren Leistungen und die Vertragsbedingungen informieren wollen, ist die Internetseite www.unfallver

Marktkommentar ACMBernstein: Risikoreduzierung per Hochzinsanleihe - Wunschtraum oder Realität? ...
Bei Hochzinsanleihen übertreffen sowohl die zu erwartende Rendite als auch das Risiko den Durchschnitt oft bei Weitem. Aber für Anleihen von schwach gerateten Ländern oder Unternehmen gibt es oftmals auch hohe Risikoaufschläge - je höher diese sogenannten Spreads sind, desto lukrativer wird die


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z