ODS-Prozess: Schadensersatzklage gegen Staatsanwaltschaft
und Finanzministerium / Manager geben Staatsanwaltschaft die Schuld am Zusammenbruch der ODS und dem Verlust von 2.500 Arbeitsplätzen
ID: 712317
größten DVD- und CD Herstellers Europas, die ODS Optical Disc Service
GmbH, plant laut Financial Times Deutschland und der Zeitschrift
"Impulse" gegen die Staatsanwaltschaft Schwerin und gegen das
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern als Aufsichtsbehörde des
Finanzamts Wismar Schadensersatzklage einzureichen. Zusammen mit zwei
weiteren ehemaligen ODS-Managern wehrt sich der Hamburger Unternehmer
Wilhelm Mittrich derzeit vor dem Landgericht Schwerin gegen eine
Anklage wegen Umsatzsteuerhinterziehung, Kredit- und
Subventionsbetrug. Inzwischen bricht jedoch die Anklage Punkt für
Punkt in sich zusammen. Die Zeitschrift "Impulse" bezeichnet die
Anklage gegen die ODS-Manager in ihrer neuesten Ausgabe als
"Justizskandal". Die FTD schreibt von dem "bitteren Verdacht", dass
nicht das Management die ODS ruiniert habe, sondern erst die
staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen das Unternehmen mit seinen
2.500 Arbeitsplätzen zu Fall gebracht hätten.
War die Verhandlung gegen die ODS-Manager ursprünglich auf acht
Tage angelegt, steht die Strafkammer inzwischen vor dem 43.
Verhandlungstag. Im Zuge der Beweisaufnahme wurde deutlich, dass sich
die Staatsanwaltschaft über eine gegen Mittrich gerichtete Anzeige
offensichtlich vor den Karren einer Gruppe um einen Schweizer
Investmentbanker spannen ließ, gegen den nun die Staatsanwaltschaft
Schwerin selbst ermittelt. "Die Staatsanwaltschaft hat sich
vergaloppiert", so Mittrichs Verteidiger Johann Schwenn. "Die
Ermittler haben sich von den Bankern regelrecht einsingen lassen und
schluckten den Köder." Selbst die Richter sprechen von einer
"interessengeleiteten Anzeige" des Investmentbankers, der sich
weigert vor dem Gericht als Zeuge zu erscheinen.
Auch die Vorwürfe der Umsatzsteuerhinterziehung und des
Subventionsbetrugs werden sich nicht halten lassen, denn beide
basieren auf einem Betrugsschema des Maschinenlieferanten SHT. In der
Beweisaufnahme ergab sich, dass dieser der ODS gebrauchte und damit
nicht subventionsfähige Maschinen untergejubelt hatte. Nachdem die
Maschinen 18 Monate lang nicht funktionsfähig waren, einigten sich
ODS und der Maschinenhersteller SHT auf Schadensersatz. ODS verbuchte
die ausgehandelte Summe von 11 Millionen Euro wie vereinbart als
nicht umsatzsteuerpflichtiger Schadensersatz. Damit blieb auch die
Subventionsfähigkeit der Maschinen erhalten. Der Maschinenhersteller
SHT hingegen deklarierte die 11 Millionen Euro als Kaufpreisminderung
und zog unberechtigter Weise die Vorsteuer in Höhe von 1,54 Millionen
Euro.
Das Finanzamt der SHT hatte bereits 2005 den Vorgang bei der SHT
vollständig ermittelt, und zwar genau in dem von ODS dargelegten
Sinn. Das Finanzamt Wismar hat sich dem nicht angeschlossen, obwohl
die Leiterin der Umsatzsteuerabteilung erklärt hatte "dass sie da eh
nicht ganz durchsteige und einen Fachmann dazu bräuchte." Und weiter:
"Sie ihrerseits wünsche sich weiter eine Erklärung durch das
Finanzministerium und versuche dies auch voran zu treiben, da die
Firma wohl untergehen würde, wenn die Steuer und die Zulagen
zurückgefordert würden". Das Finanzministerium hat trotz allem die
Einleitung von strafrechtlichen Untersuchungen veranlasst, die
letztlich zum Untergang von ODS geführt haben und deren Ergebnis sich
in der bisherigen Beweisaufnahme in jedem Punkt als unhaltbar
erwiesen hat.
Der Angeklagte Mittrich erklärte: "Zwar ist es für die Angeklagten
schmerzlich so lange Zeit auf der Anklagebank zu sitzen, aber die
Richter geben sich alle erdenkliche Mühe, die Vorwürfe der
Staatsanwaltschaft zu überprüfen. Je länger dieser Prozess dauert,
umso deutlicher wird es, dass die Anklage nie haltbar war und die
Vorwürfe jeder Grundlage entbehren."
Pressekontakt:
NAÏMA Strategic Legal Services GmbH
- Uwe Wolff -
Chausseestrasse 5 in 10115 Berlin
Telefon: 030-2404-8290
Mobil: 0170-814-3169
Email: uwe.wolff@naima-media.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 03.09.2012 - 09:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 712317
Anzahl Zeichen: 4430
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Schwerin/Hamburg
Kategorie:
Industrie
Diese Pressemitteilung wurde bisher 240 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ODS-Prozess: Schadensersatzklage gegen Staatsanwaltschaft
und Finanzministerium / Manager geben Staatsanwaltschaft die Schuld am Zusammenbruch der ODS und dem Verlust von 2.500 Arbeitsplätzen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
NAIMA Strategic Legal Services GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Wie das Online-Portal der Wirtschaftszeitschrift CAPITAL (capital.de / financefwd.com) heute berichtet, wurden die Räume des ehemaligen CEO der Schweizer envion AG, Matthias Woestmann, als auch die Kanzleiräume des Berliner Rechtsanwaltes Thomas van Aubel (VAN AUBEL & PARTNER Rechtsanw
envion AG: Gründer spenden Millionen an Krypto-Community nach Urteil gegen Ex-CEO Woestmann und andere / Liquidation Upgrade Program zahlt Erlöse aus Liquidation und Schadensersatz an Token-Inhaber ...
Gute Nachricht für die geschädigten Anleger der envion AG: Die Gründer des Schweizer Kryptowährung Mining Startups spenden den Erlös aus ihrem Engagement für die envion AG an das Liquidation Upgrade Program (LUP), einer unabhängig geführten Gesellschaft. Diese wird die gespendeten Mit
FINMA stellt Verfahren gegen envion-Gründer Michael Luckow ein / Gründer decken Diskrepanz in FINMA-Mitteilung auf / Ex-Verwaltungsrat Matthias Woestmann nicht vollumfänglich entlastet ...
Die Gründer der envion AG widersprechen entschieden der Aussage des Untersuchungsberichtes der Schweizerischen Finanzmarktaufsicht FINMA in Sachen envion AG. Diese hatte in einer Pressemitteilung von "illegalen" Aktivitäten gesprochen. Laut FINMA-Bericht habe die envion AG unerlaubt P
Weitere Mitteilungen von NAIMA Strategic Legal Services GmbH
Mit dem ROTAMASS LR bringt Yokogawa den kleinsten Coriolis-Massendurchflussmesser (CDM) der Welt in U-förmiger Doppelrohrausführung auf den Markt ...
Der neuartige ROTAMASS LR zeichnet sich durch die bewährte U-förmige Zweirohrausführung und seine Selbstentleerungsfunktion aus. Das jüngste Mitglied der Yokogawa ROTAMASS Produktfamilie zur Durchflussmessung von gasförmigen und flüssigen Medien stellt eine bedeutende Erweiterung der Messbere
Sieben Klicks zur besten Lösung - der neue Produktfinder für Lineartechnik von item ...
Die item Industrietechnik GmbH aus Solingen bietet auf ihrer Webseite einen neuen Produktfinder für Lineartechnik an. Kunden finden damit anhand sieben einfacher Auswahlkriterien wesentlich einfacher die passende Lineareinheit für ihre Produktion. Projektleiter Christian Thiel erklärt die Funkt
Die BAULIFT Licence – die Arbeitsbühne-Schulung ...
Im April 2010 veröffentlichten die Berufsgenossenschaften einen Grundsatz, der die Ausbildung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen regelt. Mit diesem Grundsatz (BGG 966) gibt es nun eine verbindliche Grundlage, wie Bediener von Hebebühnen zu schulen sind. Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, Ihre
Zukunft am Himmel: Vielfliegerprogramme und flache Betten reichen nicht mehr (BILD) ...
"Die Branche verbrennt Geld", ist sich Dr. Tanja Wielgoß, Partnerin bei der Unternehmensberatung A.T. Kearney, sicher. In einem Impulsvortrag beim Travel Industry Club zur Zukunft der Airline-Industrie definierte sie fünf Erfolgsfaktoren, ohne deren Umsetzung es für die Fluggesel




